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Corona-Soforthilfen

25.03.2020Newsletter

Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Corona-Soforthilfen beantragen. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stehen diese Unterstützungsmöglichkeiten offen.

Sowohl der Bund als auch die Länder bieten hierfür unterschiedliche Instrumente, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften. Sie richten sich jeweils an unterschiedliche Gruppen von Betroffenen, etwa an Freiberufler, Kleinstunternehmen oder Solo-Selbstständige, und unterscheiden sich nach Voraussetzungen und Höhe.

Die BRAK hat eine umfassende Übersicht über die Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer anhand von Pressemitteilungen und im Internet verfügbaren Informationen erstellt.

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