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Steuerliche Maßnahmen

25.03.2020Newsletter

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können steuerliche Erleichterungen bei den für sie zuständigen Finanzämtern beantragen, wenn sie vom Corona-Virus wirtschaftlich besonders betroffen sind. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat dazu im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“  veröffentlicht. Danach werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen und zur Senkung von Vorauszahlungen verbessert; zudem sollen die Finanzämter gegenüber Betroffenen bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei Steuerrückständen verzichten. Betroffene Freiberufler sollten sich unbedingt mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen.

Die Länder gewähren teils zusätzliche Hilfsangebote. Einen Überblick über die Informationen des BMF und der Finanzministerien der Länder zu steuerlichen Maßnahmen mit Blick auf die Corona-Pandemie hat die BRAK auf ihrer Informationsseite zusammengestellt.

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