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Steuerliche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Folgen: Erlasse des Bundesfinanzministeriums

28.05.2020Newsletter

Während der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder verschiedene Verwaltungsregelungen getroffen und BMF-Schreiben dazu veröffentlicht. Die getroffenen Regelungen sind zum Teil auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte relevant. Sie betreffen u.a. steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer, Kurzarbeitergeld, den Umgang mit Verlusten und die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung.

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