Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 01/2021

Baulandmobilisierungsgesetz: BRAK bezweifelt „Mobilisierungseffekt“

13.01.2021Newsletter

Die BRAK sieht auch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland kritisch. Mit dem neuen Gesetz sollen die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht gestärkt werden. Damit die Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können und um die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden zu stärken, soll insbesondere das BauGB geändert werden. Viele der vorgesehenen Maßnahmen sind jedoch bereits nach geltendem Recht vorgesehen; augenscheinlich will der Gesetzgeber insoweit die Kommunen ermutigen, ihre bestehenden Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um neue Bauvorhaben zu realisieren. Dies stellt für die BRAK die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Neuregelung und den tatsächlich zu erzielenden Mobilisierungseffekt in Frage. Denn ohne eine entsprechende finanzielle, personelle und fachliche Ausstattung wird es Gemeinden auch unter Geltung des neuen Gesetzes kaum möglich sein, den im Rahmen des Gesetzes eröffneten Rahmen auszuschöpfen. Die getroffenen Neuregelungen schaffen darüber hinaus in einzelnen Punkten Rechtsunsicherheiten. Daher sieht die BRAK die Gefahr, dass durch die Regelungen kein neuer Wohnraum geschaffen wird, die Tatbestandsvoraussetzungen der Norm nicht rechtssicher erscheinen und dass die Gemeinden auch zukünftig von diesem Instrument keinen Gebrauch machen werden.

Die BRAK spricht sich dafür aus, jedenfalls von Neuregelungen in § 24 BauGB-neu und § 201a BauGB-neu Abstand zu nehmen. Sie erhält ihre Kritik zu § 24 BauGB-neu aus ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf unverändert aufrecht. Mit § 201a BauGB-neu fügt der Regierungsentwurf eine Legaldefinition des Begriffs „Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ in das Baugesetzbuch ein. Die BRAK kritisiert, dass die Regelung unklar ist und viele Fragen offenbleiben.

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