Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2021 v. 20.05.2021

Drohungen gegen Staatsanwaltschaft Erfurt: Klare Ablehnung von BRAK und RAK Thüringen findet Resonanz

20.05.2021

Die BRAK und die Rechtsanwaltskammer (RAK) Thüringen hatten sich entschieden gegen Drohungen gewandt, denen die Staatsanwaltschaft Erfurt infolge der von ihr geführten Ermittlungen gegen einen Richter des AG Weimar ausgesetzt war. Dieser hatte als Familienrichter zwei Schulleitungen untersagt, eine Maskenpflicht für die beiden Kinder der betreffenden Familie anzuordnen und seine Entscheidung mit einer Gefährdung des Kindeswohls begründet. Die Entscheidung ist hoch umstritten, weil die Verwaltungs- und nicht die Familiengerichte für die Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen zuständig sind. Gegen den Richter wird wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Hiergegen protestierten zahlreiche Menschen, die Staatsanwaltschaft Erfurt erhielt Drohschreiben, die RAK Thüringen und mehrere andere Rechtsanwaltskammern wurden aufgefordert, „Widerstand“ zu leisten. Die entschiedene Ablehnung dieser Bedrohungen und Proteste durch die BRAK und die RAK Thüringen fand breiten Widerhall in den Medien.

Das OLG Jena hat zwischenzeitlich die umstrittene Entscheidung des AG Weimar aufgehoben. Es bestehe keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen. Eine Befugnis des Familiengerichts zum Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls gegenüber Behörden bzw. Beamten dieser Behörden folge insbesondere nicht aus § 1666 IV BGB. Träger staatlicher Gewalt seien keine „Dritten“ im Sinne der Vorschrift, gegen die in Angelegenheiten der Personensorge Maßnahmen getroffen werden könnten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das OLG die Rechtsbeschwerde zum BGH zugelassen.

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