Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 12/2021 v. 17.06.2021

Legal Tech-Gesetz: Keine Prozessfinanzierung durch Rechtsanwälte

17.06.2021

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt zwar mit eingeschränkter Möglichkeit für Erfolgshonorare, aber ohne Prozessfinanzierung. Hierauf haben sich die Rechtspolitiker der Koalition geeinigt. Die überraschende Einigung der Koalitionsfraktionen sieht die BRAK ambivalent: BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels begrüßt, dass auch weiterhin keine Prozessfinanzierung durch die Anwaltschaft erfolgen darf. Damit wurde eine der Kernforderungen der BRAK umgesetzt. Keine Berücksichtigung fanden jedoch die Argumente der BRAK gegen die eingeschränkte Freigabe des Erfolgshonorars für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die BRAK kritisiert auch weiterhin, dass das Gesetz nur Ausschnitte des Zugangs zum Recht behandelt. Eine abschließende Regelung sämtlicher offener Rechtsfragen wurde mit dem Gesetz nicht gefunden. Der jetzt gefundene Kompromiss sei rein politisch motiviert. Es sei nicht sachgerecht, ein so bedeutsames Vorhaben in knapper Zeit durchzusetzen und dabei in Kauf zu nehmen, dass in der kommenden Legislaturperiode Nachbesserungen nötig seien. Die BRAK mahnt daher eine sorgfältige Evaluierung unter – rechtzeitiger – Einbeziehung aller Beteiligten an.

Das Gesetz wurde am 9.6.2021 vom Bundestags-Rechtsausschss und am 10.6.2021 vom Bundestag beschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt nach einem am 9.6.2021 durchgeführten Umfrageverfahren einstimmig, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Sofern das Gesetz am 25.6.2021 den Bundesrat passiert, kann es wie geplant zum 1.10.2021 in Kraft treten.

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