Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 14/2021 v. 15.07.2021

DAI

15.07.2021

Am 23. Juli 2021 wird der erfahrene Referent Dr. Roman Jordans, LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – die zahlreichen Folgefragen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung des BGH und EuGH zum AGB-Recht für bestehende Verträge, Neuverträge und etwaige Rückforderungen aufgrund unwirksamer Klauseln ergeben, beleuchten.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2021 entschieden, dass der von Kreditinstituten verwendete AGB-Änderungsmechanismus nicht wie bisher üblich weiter verwendet werden kann.

Zwar ermöglicht der auf der europäischen Zahlungsdienstrichtlinie basierende § 675g BGB grundsätzlich einen solchen Mechanismus für das Zahlungsverkehrsrecht, die aktuelle Rechtsprechung zieht hier aber Grenzen.

Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 11.11.2020 (Deniz-Bank) entschieden, dass gegenüber Verbrauchern auch die Klausel-Richtlinie EG/93/13 zu berücksichtigen ist. Somit können Klauseln, die dem Verwender ermöglichen, den Vertrag ohne weiteres zu seinen Gunsten zu ändern, missbräuchlich sein.

Mehr zu dem Arbeitsprogramm des 2,5-stündigen Seminars Online-Vortrag LIVE: AGB in Zahlungsdienstverträgen, aktuelle Rechtsprechung des BGH und EuGH und ihre Auswirkungen finden Sie hier.

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter https://www.anwaltsinstitut.de.