Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2021

DAI

08.09.2021Newsletter

Am 5. Oktober 2021 werden die sehr erfahrenen Referenten Henning de Buhr – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht – und Patrick Miedtank – Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht – ohne juristischen oder technischen Überbau die Standards der Nutzung eines oder mehrerer beA erläutern. Denn der „Point of no Return“ rückt immer näher: Ab dem 1. Januar 2022 nehmen die Gerichte kein Papier mehr entgegen. Die elektronische Einreichung von Schriftsätzen, Anträgen und Erklärungen bei den Gerichten über das beA wird verpflichtend.

In der Schulungsumgebung werden Sie auf dem Weg in den elektronischen Rechtsverkehr an die Hand genommen und erfahren unter anderem, wie ein Schriftsatz fristwahrend zum Gericht kommt und wie Sie erkennen, ob eine Nachricht erfolgreich übermittelt wurde und wie Sie bei Problemen vorgehen. Darüber hinaus erhalten Sie Antworten auf die Fragen: Wie gehe ich mit Vollmachten und Erklärungen der Parteien um?; Wie kann ich mit Kolleginnen und Kollegen über das beA kommunizieren?; Was mache ich mit Schreiben, die im beA eingehen?; Wie gebe ich ein elektronisches Empfangsbekenntnis ab? und Welche immer wieder auftretenden Fragen und Probleme kann ich vermeiden?

Die Teilnahme an diesem Online-Training erfolgt via Microsoft Teams. Ihre fachlichen Fragen an die Referenten können Sie im textbasierten Chat stellen. Um einen unkomplizierten Ablauf zu gewährleisten und die Vortragsinhalte in den Vordergrund zu rücken, sind Ihre Kamera und Ihr Mikro ausgeschaltet.

Zur Nachbearbeitung wird Ihnen eine Arbeitsunterlage zur Verfügung stehen.

Mehr zu dem Arbeitsprogramm des 2,0-stündigen Online-Trainings beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter sowie die weiteren Veranstaltungstermine finden Sie hier.

Weitere aktuelle Informationen zum DAI und seinen Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter http://www.anwaltsinstitut.de.