Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2021

BRAK-Hauptversammlung: Digitalpakt, Zugang zum Recht und RVG-Anpassung

06.10.2021Newsletter

Zukunftsthemen der Anwaltschaft standen auf der Agenda der 161. Hauptversammlung der BRAK am 24.9.2021 in Nürnberg. Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern diskutierten unter anderem über den Stand der Digitalisierung der Justiz auf Bundes-, Länder- und europäischer Ebene. Es bestand Konsens, dass die BRAK sich weiter aktiv in den Digitalisierungsprozess einbringen und nachdrücklich für einen Digitalpakt eintreten soll. Die Hauptversammlung fordert außerdem eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat, in den die Anwaltschaft einbezogen werden muss. Um den Zugang zum Recht für alle gleichermaßen zu sichern und zu stärken, müsse die Anwaltschaft in Umstrukturierungsprozesse eingebunden werden und es dürfe keinen weiteren Abbau von Gerichten geben, betonte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.

Einig war sich die Hauptversammlung auch, dass in der neuen Legislaturperiode an die „kleine“ RVG-Reform 2021 angeknüpft und endlich eine regelmäßige Gebührenanpassung sichergestellt werden muss. Nur so werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wirtschaftlich dauerhaft in der Lage sein, den Zugang zum Recht zu garantieren.

Kritisch steht die Hauptversammlung der von einer Länderarbeitsgruppe vorgeschlagenen „Vorauswahlliste Insolvenzverwalter/innen“ gegenüber, die zentral nach bundeseinheitlichen Kriterien von einer Bundesbehörde geführt werden soll. Darin sieht sie einen Eingriff in die Selbstverwaltung, für den weder Anlass noch Rechtfertigung besteht. Die BRAK hatte im vergangenen Jahr einen konkreten Vorschlag zur Regelung des Berufsrechts der Insolvenzverwalter erarbeitet.

Einen Angriff auf die Selbstverwaltung sieht die Hauptversammlung auch in den seitens der EU geplanten neuen Geldwäschevorschriften. Darin ist unter anderem eine europäische Aufsichtsbehörde vorgesehen, die auch die sektoral als Geldwäscheaufsicht fungierende Selbstverwaltung kontrollieren soll. Die Rechtsanwaltskammern nehmen ihre Aufgaben im Rahmen der Geldwäscheaufsicht gewissenhaft und effektiv wahr. Anlass für neuerliche Maßnahmen sieht die Hauptversammlung daher nicht.

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