Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 20/2021

Strafrecht: BRAK regt Entkriminalisierung an

Unter dem Titel „Weniger ist mehr – Rechtsstaat stärken durch Entkriminalisierung“ hat die BRAK Vorschläge für Anpassungen im Strafrecht in der 20. Legislaturperiode unterbreitet.

06.10.2021Newsletter

Hintergrund der Vorschläge ist die Überlastung weiter Teile der Justiz, insbesondere der Strafjustiz. Hierauf habe der Gesetzgeber mit Beschleunigungen und Vereinfachungen im Strafprozessrecht reagiert, zu Lasten einer effektiven Strafverteidigung und ohne dass damit jedoch ein nennenswerter Rückgang der Belastung verbunden gewesen wäre. Aus Sicht der BRAK ist die Überlastung der Justiz nicht Folge eines vermeintlich dysfunktionalen Verfahrensrechts, sondern einer immer stärkeren Verstrafrechtlichung aller Lebensbereiche. Daher sollte das Strafverfahren auf seine Kernaufgaben beschränkt und einfache Ordnungsverstöße sowie Handlungen weit im Vorfeld von Rechtsgutsverletzungen nicht mehr unter Strafe gestellt werden.

Die BRAK hält daher eine Überarbeitung des gesamten Systems des materiellen Strafrechts für notwendig. Der Gesetzgeber müsse das Kern- wie auch das Nebenstrafrecht darauf überprüfen, ob mit Kriminalstrafe bedrohte Handlungen unter dem Aspekt des „ultima ratio“-Gedankens,  im  Lichte  des  Verhältnismäßigkeitsprinzips und als Ausdruck einer rationalen Strafrechtspolitik tatsächlich weiterhin strafwürdig sind.

Hierzu unterbreitet die BRAK eine Reihe konkreter Vorschläge. So soll etwa die Leistungserschleichung nur noch als Bußgeldtatbestand ausgestaltet werden; weitere Vorschläge betreffen etwa die tätige Reue, die Insolvenzverschleppung, das Sexualstrafrecht, das Lebensmittel- oder Betäubungsmittelstrafrecht.

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