Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 03/2021 v. 10.02.2021

Legal Tech: scharfe Kritik der BRAK am Regierungsentwurf

10.02.2021

Die BRAK hat zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt umfassend Stellung genommen. Darin weist sie erneut auf die äußerst kritischen und massiven Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Rolle der Anwaltschaft und damit auf den Rechtsstaat insgesamt hin. Diese hatte sie bereits in ihrer Stellungnahme zu dem im November 2020 vorgelegten Referentenentwurf dargelegt, in dem sie das Vorhaben vehement kritisierte. Daneben nimmt die BRAK auch zu den im Vergleich zum Referentenentwurf enthaltenen Änderungen Stellung.

In ihrer Stellungnahme lehnt die BRAK wiederholt den Gesetzentwurf vehement ab, da dessen Umsetzung zu einer fundamentalen Abkehr vom anwaltlichen Berufsbild führe und einen mit unbestimmten Befugnissen ausgestatteten Rechtsdienstleister unterhalb der Anwaltschaft schafft. Die BRAK fordert einen – anwaltlichen – „Menschenvorbehalt“, soweit es um Legal Tech geht. Zudem spricht sie sich nachdrücklich gegen die vorgesehenen Regelungen zu Prozessfinanzierung und Erfolgshonorar aus, da diese nachhaltig die Unabhängigkeit der Anwaltschaft gefährden, unnötige und vermeidbare Interessenskonflikte bedingen und mit den Systemen der Kostenerstattung sowie der Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe nicht im Einklang stehen.

Das gesetzgeberische Ziel der „Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ wird aus Sicht der BRAK nicht erreicht, da der Entwurf weder stringent durchdacht ist noch im Ergebnis zu mehr Rechtssicherheit führt. Verbraucherschutz wird damit verschlechtert; vielmehr geht es inhaltlich um Geschäftsinteressen, was aber nicht der Rolle der Anwaltschaft im Rechtsstaat entspreche.

Die nunmehr im Regierungsentwurf vorgenommene, völlig unzureichende Definition von „Inkassodienstleistung“ führt aus Sicht der BRAK dazu, dass die durch die Rechtsprechung aufgezeigten erheblichen Rechtsunsicherheiten sowie ein deutliches Umgehungspotenzial verbleiben. Die BRAK fordert daher, dass die Befugnisse der Inkassodienstleister unbedingt eng begrenzt und der Begriff der „Inkassodienstleistung“ klar und rechtssicher definiert werden müssen.

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