Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 03/2021 v. 10.02.2021

Migrationsrecht: neue Prozesspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

10.02.2021

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine allgemeine Prozesserklärung vom 27.6.2017 (234-7604/1.17) gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit widerrufen. Für alle ab dem 1.1.2021 neu eingegangenen Verfahren wird das Bundesamt nunmehr individualisierbare Standardklageerwiderungen abgeben, soweit im Einzelfall keine Gründe bestehen, hiervon abzuweichen. Die Standardklageerwiderung enthält verschiedene, durch Ankreuzen auswählbare Prozesserklärungen, etwa den Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist oder auf Anhörung vor der Übertragung auf den Einzelrichter oder vor dem Erlass eines klageabweisenden Gerichtsbescheids.

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