Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 03/2021 v. 10.02.2021

Modernisierung des Patentrechts: BRAK regt Änderungen bei Nichtigkeitsklagen an

10.02.2021

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für ein Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts hat die BRAK sich auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Änderungsbedarf bei dem in § 81 PatG geregelten Verfahren der Patentnichtigkeitsklage geäußert. Sie spricht sich dafür aus, die Nichtigkeitsklage künftig bereits vor Abschluss eines anhängigen Einspruchsverfahrens gegen die Anmeldung des Patents zuzulassen.

Aus Sicht der BRAK sind in der Praxis wiederholt Fälle zu beobachten, bei denen die Nichtigkeitsklage ausgeschlossen ist, da ein Einspruchsverfahren noch anhängig ist. Dadurch ist der Verletzungsbeklagte, der zunächst den Abschluss eines Einspruchsverfahrens abzuwarten hat, benachteiligt, da er nicht Herr des Einspruchsverfahrens ist und die Strategie des Einsprechenden akzeptieren muss; er kann erst zu einem sehr späten Zeitpunkt seine eigenen Angriffe vorbringen und sieht sich gegenüber Verletzungsbeklagten im Ausland benachteiligt, die sich im Verletzungsprozess unabhängig von einem Einspruch mit einem eigenen Angriff gezielt und unter Wahrung ihrer eigenen Interessen verteidigen können. Besonders gravierend ist die Benachteiligung, wenn es um Widerrufsgründe geht, die nur im Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht werden können. Nicht nur für den Verletzungsbeklagten, sondern auch für den Kläger bzw. Patentinhaber kann aus Sicht der BRAK eine zügige, d.h. parallel stattfindende Klärung der Schutzfähigkeit in zeitlicher Hinsicht von Vorteil sein.

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