Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 03/2021 v. 10.02.2021

Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes: BRAK fordert Befristung

10.02.2021

Um sicherzustellen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte unter anderem in den Bereichen Energie, Straßenbau, Netzausbau und Telekommunikation trotz der pandemiebedingten Beschränkungen abgeschlossen werden können, hat der Gesetzgeber mit dem Planungssicherstellungsgesetz verschiedene Maßnahmen bereitgestellt, insbesondere eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Gesetz ist bis Ende März 2021 befristet. Ein nunmehr vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Verlängerung der Regelungen bis Ende 2022 vor. Die BRAK begrüßt im Grundsatz, dass die Regelungen nur befristet gelten sollen. Sie regt jedoch dringend an, die Geltungsdauer der Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes konkret an die Feststellung der „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ gem. § 5 IfSG zu knüpfen. Damit würden die Regelungen nur gelten, solange sie auch erforderlich sind, und es bedürfte keiner erneuten Anpassung ihrer Geltungsdauer.

Eine Anknüpfung der besonderen Verfahrensregeln für die Öffentlichkeitsbeteiligung an die Feststellung einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“ gem. § 5 IfSG hatte die BRAK bereits im Rahmen des ursprünglichen Gesetzgebungsverfahrens im Frühjahr 2020 dringend angeregt.

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