Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 03/2021 v. 10.02.2021

Weiterhin hohe Schlichtungs-Bereitschaft in der Anwaltschaft: 10. Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

10.02.2021

Zum zehnten Mal seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2011 hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ihren Tätigkeitsbericht vorgelegt. Seitdem hat sie in über 10.000 Fällen erfolgreich Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft geschlichtet, davon über 1.000 im Jahr 2020. Die Bereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, war auch im Corona-Jahr 2020 nahezu gleichbleibend hoch. Die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge konnte auf 62 % gesteigert werden. Das dokumentiert die hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft.

Der Tätigkeitsbericht enthält Angaben zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle sowie statistische Auswertungen; daneben stellt er typische Fallkonstellationen dar und gibt Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Beispielhaft werden anonymisierte Schlichtungsfälle dokumentiert.

Die Schlichtungsstelle schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft und ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sie ist eine unabhängige Stelle, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet wurde.

Weiterführende Links: