Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 12/2017 vom 15.06.2017

15.06.2017Newsletter

Zivilrecht

Bereitstellung digitaler Inhalte – Allgemeine Ausrichtung des Rates

Am 8. Juni 2017 hat der Rat der EU (Justiz und Inneres) eine Allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte angenommen. Darin sprechen sich die Ratsmitglieder dafür aus, dass die Richtlinie nicht auf Verträge Anwendung findet, in denen als Gegenleistung für die Bereitstellung digitaler Inhalte keine Geldleistung erfolgt, sondern personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden. Keine Anwendung sollte die Richtlinie ferner auf die Fälle finden, in denen die personenbezogenen Daten vom Anbieter ausschließlich für die Bereitstellung der digitalen Inhalte verwendet werden. Überdies befürworten die Mitgliedstaaten eine Festlegung der Bedingungen für die einzelnen Gewährleistungsrechte anstelle einer strengen Hierarchie der Abhilfemaßnahmen. Bei den Gewährleistungs- und Verjährungsfristen soll keine vollständige Harmonisierung erfolgen. Hingegen soll die Haftung des Anbieters im Falle einer Vertragswidrigkeit nicht kürzer als zwei Jahre sein. Auch die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme Bedenken gegenüber einer Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr geäußert. Die Frist für die Umkehr der Beweislast sollte ein Jahr betragen. Die allgemeine Ausrichtung ist die Grundlage für die Trilogverhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem EP. Diese beginnen, sobald das EP seinen Standpunkt festgelegt hat.

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Bürgerrechte

Stellungnahme der BRAK zum Schutz von Hinweisgebern

In ihrer Stellungnahme zur Konsultation der Europäischen Kommission zum Schutz von Hinweisgebern begrüßt die BRAK grundsätzlich den Schutz von Hinweisgebern, da insbesondere Arbeitnehmer als Hinweisgeber einen schweren Stand haben. Ob es sich bei den angezeigten Tatsachen jedoch um Angelegenheiten im öffentlichen Interesse handeln muss und wo genau die Grenzen einer Tatsachenbehauptung liegen, bedarf einer sorgfältigen Abwägung bevor ein weitgehender Schutz eingerichtet wird.
Insbesondere müsse der Schutz von Hinweisgebern dort seine Grenzen finden, wo er in Konflikt mit der berufsbedingten oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gerät. Selbst bei einer Kollision mit schwerwiegenden Verfehlungen seines Mandanten darf der mit einem solchen Vorgang befasste Rechtsanwalt bzw. Berufsträger nicht dessen Interesse am Geheimnisschutz verraten. Deshalb darf er auch von Gesetzes wegen nicht zur Weitergabe eines entsprechenden Hinweises an eine Aufsichts- oder Ermittlungsbehörde gezwungen werden.

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Strafrecht

Die Europäische Staatsanwaltschaft kommt

Am 8. Juni 2017 haben 20 Mitgliedstaaten – darunter u.a. Deutschland - in der Sitzung des Rates der Innen- und Justizminister eine politische Einigung über die Einrichtung der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit erzielt.

Die Staatsanwaltschaft soll wie folgt aufgebaut sein: Der Hauptsitz der Organisation soll in Luxemburg sein. Geleitet wird die EuStA von zwei Europäischen „Leitenden Staatsanwälten“, die wiederum von zwei Stellvertretern unterstützt werden. Darunter steht das „Staatsanwaltskollegium“, welches aus einem Europäischen Staatsanwalt pro Mitgliedstaat bestehen soll. Dieses ist für die Entscheidungsfindung zuständig, um eine kohärente, konsistente und effiziente Fallbearbeitung zu ermöglichen. Ein weiteres Gremium sollen die „Ständigen Kammern“ werden, die aus drei Mitgliedern bestehen sollen, nämlich aus zwei Europäischen Staatsanwälten und einem Vorsitzenden, der entweder einer der Leitenden Staatsanwälte, einer der Stellvertreter oder ein weiterer Europäischer Staatsanwalt sein kann. Diese Kammern sind für die Überwachung der Ermittlungen zuständig sowie für die Annahme oder Ablehnung eines Falles und dessen Weiterleitung an ein Gericht. Die Basis der EuStA bilden die Delegierten Europäischen Staatsanwälte, die in den Mitgliedstaaten die Ermittlungen und die Gerichtsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft durchführen.

Die BRAK hat in ihren Stellungnahmen grundsätzlich die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft begrüßt. Kritisch sieht sie jedoch, dass die Regelungen auf eine europäische Aufsichtsbehörde über die nationalen Staatsanwaltschaften und ein weiteres Instrument der gegenseitigen Anerkennung hinauslaufen, was die Unterschiede der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten lediglich weiter zementiert. Sie fordert deswegen, die Einführung einer gerichtlichen Kontrolle auf europäischer Ebene für die EuStA mit dem Ziel, eine Harmonisierung der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu erlangen.

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Annahme der PIF-Richtlinie in LIBE und CONT

Am 15. Juni 2017 haben der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und der Haushaltskontrollausschuss (CONT) des EP  den mit dem Rat der EU und der Europäischen Kommission ausgehandelten Kompromisstext zum Richtlinienvorschlag über die strafrechtliche Bekämpfung von Betrug zu Lasten der finanziellen Interessen der Europäischen Union angenommen. Ziel des Vorschlags ist eine Vereinheitlichung von Betrugs- und betrugsähnlichen Tatbeständen und deren Strafandrohungen. Der nun angenommene Text sieht vor, dass auch schwere Fälle von grenzübergreifendem Mehrwertsteuerbetrug oberhalb einer Schwelle von 10 Mio. EUR in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. In ihrer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag begrüßt die BRAK zwar das Ziel der EU, durch einheitliche Betrugsregelungen einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU zu ermöglichen, sieht aber bezüglich der vorgeschlagenen Mindest- und Mindesthöchststrafen, dass diese den sehr unterschiedlich ausgestalteten nationalen Strafzumessungs- und Strafvollstreckungssystemen nicht gerecht werden und zu sehr ungerechten Ergebnissen führen können.

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Gesellschaftsrecht

Plattform zur Verknüpfung von Unternehmensregistern

Am 9. Juni 2017 hat die Europäische Kommission eine Plattform eingeführt, über die nationale Unternehmensregister verknüpft werden (Business Registers Interconnection System, BRIS). Dies ermöglicht es Bürgern, Unternehmen und nationalen Behörden, zentral nach Informationen zu suchen, die Unternehmen in den nationalen Registern eingestellt haben. Bisher mussten diese Informationen bei den nationalen Registern einzeln beantragt werden. Die Plattform erlaubt es ferner, dass vertrauenswürdige Informationen über Unternehmen zwischen den nationalen Registern ausgetauscht werden.

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Grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen und -spaltungen – EP nimmt Bericht an

Am 13. Juni 2017 hat das EP den Initiativbericht des Berichterstatters Enrico Gasbarra (S&D/IT) angenommen. Damit fordern die Abgeordneten eine Überarbeitung der Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten und einen neuen Legislativvorschlag zu Unternehmensspaltungen. Hinsichtlich der Regelungen zu Unternehmensverschmelzungen sprechen sich die Abgeordneten für eine möglichst weitgehende Harmonisierung aus. Es sollten insbesondere Maßnahmen in Bezug auf das Management von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Bestimmungen über den Gläubigerschutz, die Rechte der Minderheitsaktionäre sowie auf Mindeststandards für die Information, Anhörung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer getroffen werden. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission ferner auf, einen EU-Rahmen zu grenzüberschreitenden Unternehmensspaltungen zu erlassen und damit das derzeitig zweistufige Verfahren zu vereinfachen und die durch Rechtskollisionen entstehenden Hemmnisse zu beseitigen.

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Institutionen

Programm der Trio-Ratspräsidentschaft

Am 2. Juni 2017 haben die drei Mitgliedstaaten, die in den kommenden 18 Monaten die Ratspräsidentschaft innehaben werden (sog. Trio-Ratspräsidentschaft), ihr Programm vorgestellt. Die Trio-Ratspräsidentschaft besteht aus Estland (ab dem 1. Juli 2017), Bulgarien (ab dem 1. Januar 2018) und Österreich (ab dem 1. Juli 2018). Die drei Mitgliedstaaten erklären, ihren Fokus insbesondere auf die Förderung der Wirtschaft und die Verbesserung der Sicherheit zu legen. Im Bereich des Binnenmarktes sollen die noch bestehenden Hindernisse abgebaut und die Initiativen zu einem digitalen Binnenmarkt vorangebracht werden. Schwerpunkte im Bereich der Schaffung einer europäischen Säule der sozialen Rechte sind Initiativen zu einer besseren Vereinbarung von Beruf und Familie, zur Gleichbehandlung und zu gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie zum besseren Zugang zum sozialen Schutz. Im Bereich Justiz wollen sich die drei Mitgliedstaaten zum einen auf die europäische Sicherheits- und Migrationsagenda und andererseits auf Maßnahmen betreffend die digitale Justiz konzentrieren. Außerdem soll die Kooperation im Bereich des Zivilprozessrechts verbessert werden.

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Veranstaltungshinweis

Konferenz der Deutsch-Irischen Juristen- und Wirtschaftsvereinigung e.V. (DIJW)

Die DIJW lädt am 7.- 8. Juli 2017 zu einer Konferenz im Historic Irish College in Löwen ein. Die in englischer Sprache abgehaltene Veranstaltung der DIJW ist den neuesten Entwicklungen beim Brexit gewidmet. Im Rahmen von zwei Sitzungen am 8. Juli 2017 geht es um die Auswirkungen des Brexit für Irland und Deutschland und um staatliche Beihilfen und kartellrechtliche Bestimmungen in der EU. Die Veranstaltung wird am 7. Juli mit einem Kamingespräch/-vortrag von EP-Vizepräsident Alexander Graf Lambsdorff eröffnet und schließt mit einem Wohltätigkeitsabendessen am 8. Juli mit dem irischen Botschafter in Deutschland, S. E. Michael Collins. Das Veranstaltungsprogramm und das Anmeldeformular sind bei der DIJW erhältlich.

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Sonstiges

Die Fundamental Rights Agency sucht Experten

Für die Neubesetzung ihres Scientific Committee sucht die Fundamental Rights Agency (FRA) Interessenten. Gesucht werden Menschenrechtsexperten aus verschiedensten Disziplinen (Rechtsanwälte, Sozialwissenschaftler, Statistikanalytiker) für den Zeitraum von Juni 2018 bis Juni 2023. Die Bewerbung kann online eingereicht werden. Abgabefrist ist der 7. Juli 2017.

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Impressum


Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
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Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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