Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 15/2017 vom 07.09.2017

07.09.2017Newsletter

Binnenmarkt

Dienstleistungspaket - Stellungnahme der BRAK zu den Reformempfehlungen der Kommission

In ihrer Stellungnahme zur Mitteilung der Europäischen Kommission über Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung widerspricht die BRAK der These, dass Reglementierungen als solche, unabhängig von ihren Inhalten, stets den Binnenmarkt behindern. Kluge und sachgerechte Reglementierung erleichtert vielmehr den Binnenmarkt, wie gerade die Rechtsanwaltsrichtlinien zeigen.

Zu den einzelnen Reformempfehlungen weist die BRAK darauf hin, dass in Deutschland alle Rechtsformen von Personen- und Kapitalgesellschaften des deutschen Gesellschaftsrechts – mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft – für die Berufsausübung des Rechtsanwaltsberufs zulässig sind. Die Möglichkeiten der gemeinsamen Berufsausübung von Rechtsanwälten mit anderen Berufsträgern geht in Deutschland auch weit über das in den meisten anderen Mitgliedstaaten Zulässige hinaus. Die BRAK erklärt außerdem, dass die Frage, ob die allgemeine Definition des RDG für eine Abgrenzung zulässiger und unzulässiger Online-Legal-Tech-Angebote ausreicht, derzeit Gegenstand einer ergebnisoffenen Diskussion ist, bei der eine gründliche Analyse Vorrang vor kurzfristigen Gesetzgebungsinitiativen haben sollte.

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Dienstleistungspaket – Initiativberichtsentwurf zum Reformbedarf bezüglich der Reglementierung freiberuflicher Dienstleistungen

Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EP hat am 4. September 2017 eine erste Aussprache über den Ende Juli veröffentlichten Initiativberichtsentwurf zu den Reformempfehlungen der Europäischen Kommission für die Berufsreglementierung in den Mitgliedstaaten stattgefunden. Der für den Bericht zuständige Abgeordnete Nicola Danti (S&D/IT) hebt sowohl in dem Bericht als auch bei der Aussprache die fundamentale Rolle der reglementierten Berufe für die europäische Wirtschaft sowie die überragende Bedeutung der Qualität dieser Dienstleistungen hervor. Er betont, dass die Befugnis, freiberufliche Dienstleistungen zu reglementieren, allein den Mitgliedstaaten obliegt. Er weist ferner darauf hin, dass für eine ganzheitliche Analyse der Berufsreglementierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten weitere Elemente jenseits wirtschaftlicher Analysen herangezogen werden müssen.

Änderungsanträge zum Berichtsentwurf können bis zum 12. September 2017 eingereicht werden. Die Abstimmung über den Initiativbericht im IMCO ist für den 4. Dezember 2017 vorgesehen.

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Steuerrecht

Unabhängigkeit und Verschwiegenheit im Fokus des EP

Nachdem die Co-Berichterstatter des PANA-Ausschusses des EP in ihrem Berichtsentwurf und dem Entwurf für Empfehlungen Forderungen nach der Abschaffung der Selbstverwaltung sowie der Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Anwälten aufgestellt haben, hat die BRAK sowohl in persönlichen Gesprächen als auch schriftlich den Abgeordneten die diesbezüglichen rechtsstaatlichen Bedenken erklärt. Sie hat dringend und eindringlich dazu aufgefordert, die demokratischen und rechtstaatlichen Grundprinzipien der EU und ihrer Mitgliedstaaten einzuhalten. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und damit ihr Schutz vor staatlicher Kontrolle ist ein Grundpfeiler jedes Rechtstaates. Sie kann nur durch eine vom Staat unabhängige Selbstverwaltung gewährleistet werden. Die Verschwiegenheitspflicht bildet ein Kernprinzip anwaltlicher Beratung. Es ist ein Grundrecht jedes Bürgers, sich seinem Rechtsanwalt anvertrauen zu können, ohne dabei Angst haben zu müssen, dass ihm mitgeteilte Sachverhalte Dritten, insbesondere staatlichen Institutionen, zugänglich gemacht werden. Garantiert werden kann dieses Recht nur mit einer für den Fall eines Verstoßes sanktionierten Verpflichtung des Rechtsanwalts selbst. Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen war der 5. September 2017.

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Zivilrecht

Konsultation über kollektive Rechtsbehelfe – Stellungnahme der BRAK

In ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum Thema „Sondierung zum Gebrauch kollektiver Rechtsbehelfe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union“, mit der der Status quo der kollektiven Rechtsbehelfe der einzelnen Mitgliedstaaten abgefragt wurde, weist die BRAK darauf hin, dass sich bei Massenschadensereignissen eine Klage für die Betroffenen oft nicht lohnt. Häufig bleiben daher Rechtsverletzungen ungeahndet. Schutznormen zugunsten der Verbraucher seien überflüssig, wenn es keine Möglichkeit gibt, sie effektiv durchzusetzen. Somit sollte den Betroffenen ein Verfahren zur Verfügung stehen, das effektiven Rechtsschutz zu bezahlbaren Konditionen ermöglicht. Derzeit fehle ein solches in Deutschland.  

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Institutionen

Neunter Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion

Am 26. Juli 2017 hat die Europäische Kommission den neunten Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer wirksamen und nachhaltigen Sicherheitsunion veröffentlicht, den sie am 7. September 2017 im Ausschuss für Bürgerliche Freiheit, Justiz und Inneres (LIBE) des EP vorgestellt hat. Der Bericht beleuchtet die Entwicklungen in den Bereichen der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität sowie im Bereich der Anwendung und Durchsetzung der Instrumente. Obwohl der Bericht insgesamt sehr positiv ausfällt, hat die Kommission mehrere Herausforderungen identifiziert, die sie angehen will. Dies sind zum einen die unvollständige Umsetzung einiger EU-Maßnahmen und Instrumente auf nationaler Ebene sowie die Komplexität einiger EU-Instrumente und -Hilfsmittel, die es nationalen Behörden erschwert, diese in vollem Umfang zu nutzen. Außerdem kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass wegen der begrenzten Kapazitäten auf nationaler Ebene, Ressourcen und Fachwissen auf EU-Ebene bereichsübergreifend weiter gebündelt und Synergien stärker genutzt werden müssen. Weiterhin muss die EU ständig ihre Instrumente und Hilfsmittel an die immer wieder neuen Formen der Bedrohungen anpassen.

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Sonstiges

Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland - Anwaltsseminar in Hamburg

Die BRAK führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert wird. Für das folgende Seminar, welches vom 27. November bis 2. Dezember 2017 in Hamburg stattfindet, sucht die BRAK sechs Teilnehmer/innen. Das Fachprogramm umfasst die Themen „Anwaltliches Berufsrecht“ sowie die „Alternative Streitbeilegung mit dem Schwerpunkt Schiedsverfahren“. Die deutschen Teilnehmer werden die Möglichkeit haben, über eine Woche lang mit den chinesischen Kollegen die Rolle des Rechtsanwalts im Rechtsstaat und die unterschiedlichen Aspekte der Alternativen Streitbeilegung zu diskutieren. Neben dem fachlichen Programm sind Besuche relevanter Institutionen und Gespräche mit deren Repräsentanten geplant. Von den Teilnehmer/innen wird erwartet, dass sie das Seminar von Anfang bis Ende besuchen und sich aktiv in das Programm einbringen.

Bewerben können sich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen mit mehrjährigen anwaltlichen Berufserfahrungen und sehr guten Englischkenntnissen (die Seminarsprache ist Englisch). Sie sollten auch ein ausgeprägtes Interesse an der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit haben (Erfahrungen in diesem Bereich sind von Vorteil). Aussagekräftige Bewerbungen inklusive Lebenslauf und Motivationsschreiben auf Englisch (eine DIN-A4-Seite) senden Sie bitte bis zum 12. September 2017 an die Bundesrechtsanwaltskammer, z.H. Frau Rechtsanwältin Kei-Lin Ting-Winarto, Littenstraße 9, 10179 Berlin oder per E-Mail an domaschke@brak.de.

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Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
© Bundesrechtsanwaltskammer

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