Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 21/2017 vom 30.11.2017

30.11.2017Newsletter

Berufsrecht

EuGH-Urteil zu den bulgarischen Regelungen über Anwaltshonorare

Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 23. November 2017 in den Rechtssachen C-427/16 und C-428/2016 mit dem bulgarischen anwaltlichen Gebührenrecht befasst. Dieses ermächtigt den Obersten Rat der Anwaltschaft Bulgariens - bestehend aus Rechtsanwälten, die von ihren Berufskollegen gewählt werden - Mindesthonorare für anwaltliche Tätigkeiten ohne staatliche Kontrolle festzulegen. Unter Androhung eines Disziplinarverfahrens bei Zuwiderhandlung darf ein Rechtsanwalt mit seinem Mandanten keine Vergütung vereinbaren, die unter dem Mindesthonorar liegt. Auch Gerichte sind nicht befugt, die Erstattung eines unter diesem Mindestbetrag liegenden Honorars anzuordnen.

Der EuGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, dass der Oberste Rat der Anwaltschaft eine Unternehmensvereinigung im Sinne von Art. 101 AEUV ist und die in Frage stehenden Regelungen eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Binnenmarkt darstellen können. Er erklärt die in Frage stehenden Vorschriften indessen weder für zulässig noch für unzulässig, sondern stellt fest, dass es den bulgarischen Gerichten obliegt, zu beurteilen, ob die Vorschriften notwendig sind, um die Umsetzung eines legitimen Zieles sicherzustellen.

Die bulgarische Regelung, nach der einer Partei eines gerichtlichen Verfahrens bei Obsiegen auch dann Anwaltsgebühren zugesprochen werden können, wenn sie von einem bei ihr angestellten Justiziar vertreten wurde, ist zulässig.

Ferner erklärt der EuGH die in Bulgarien geltenden Regelungen zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf anwaltliche Tätigkeit für unionsrechtswidrig, insoweit diese zur Folge haben, dass Rechtsanwälte einer doppelten Mehrwertbesteuerung unterliegen.

Weiterführender Link:

Binnenmarkt

Offenlegungspflichten für Intermediäre – Stellungnahme der BRAK

In ihrer Stellungnahme zu dem Richtlinienvorschlag zu den Offenlegungspflichten für Intermediäre ist die Bundesrechtsanwaltskammer besorgt, dass fundamentale Grundsätze des anwaltlichen Beratungsgeheimnisses verletzt werden könnten. Die BRAK begrüßt zwar, dass Angehörige der Rechtsberufe von der Offenlegungspflicht ausgenommen sein sollen (auch wenn eine Offenlegungspflicht aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gar nicht bestehen kann und daher auch kein Raum für eine Befreiung von dieser Pflicht besteht). Die Einführung strafbewehrter Pflichten für Rechtsanwälte, die Steuerpflichtigen über eine mögliche Offenlegungspflicht zu informieren, lehnt sie allerdings ab. Es sollte klargestellt werden, dass Sanktionen sich nicht auf die Pflichten der Rechtsanwälte, ihre Mandanten über Offenlegungspflichten zu informieren, erstrecken können, da dieses einen massiven Eingriff in das anwaltliche Beratungsgeheimnis bedeuten würde. Darüber hinaus verletzt eine solche Regelung auch das umfassend geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Dieser Schutz verbietet es, die jeweiligen Mandanten zu verpflichten, über Inhalte anwaltlicher Beratung Auskunft zu geben. Daher muss der Richtlinienvorschlag jedenfalls gewährleisten, dass mit der auf den Steuerpflichtigen übergehenden Offenbarungspflicht dieser nicht verpflichtet wird, die Inhalte einer anwaltlichen Beratung offenzulegen, noch die Tatsache, dass eine Beratung stattgefunden hat.

Weiterführende Links:

Dienstleistungspaket – Aussprachen und Abstimmung im IMCO

Am 20. und 21. November 2017 standen erneut die vier Maßnahmen des Dienstleistungspakets auf der Agenda des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO). Hinsichtlich des Richtlinienvorschlags über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass von Berufsreglementierungen ist noch umstritten, ob Gesundheitsberufe aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden sollten. Uneinig sind sich die Abgeordneten auch in Bezug auf die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung einer Europäischen Elektronischen Dienstleistungskarte. Ein Teil der Abgeordneten begrüßt den Vorschlag grundsätzlich und möchte Verbesserungsvorschläge einbringen, andere lehnen den Vorschlag vollumfänglich ab. Die Abstimmung über den Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag über die Festlegung eines Notifizierungsverfahrens wurde auf den 4. Dezember 2017 verschoben. An diesem Tag soll auch über die Berichte zu den Reformempfehlungen der Kommission sowie zum Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung abgestimmt werden. Hinsichtlich der Berichtsentwürfe zur Dienstleistungskarte endet die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen am 28. November 2017 für den Berichtsentwurf zur Verordnung und am 29. November 2017 für den Berichtsentwurf zur Richtlinie.

Weiterführende Links:

Auftakt zum Europäischen Semester 2018

Die Europäische Kommission hat am 22. November 2017 ihren Jahreswachstumsbericht sowie ihre wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten für das kommende Jahr veröffentlicht und damit den Startschuss für den jährlichen Zyklus des Europäischen Semesters gegeben. Dieser Zyklus dient der Koordinierung der Haushalts-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der EU-Mitgliedstaaten. Neben der Fiskalpolitik und der Bekämpfung makroökonomischer Ungleichgewichte gehören Strukturreformen zu den drei Hauptbereichen des Europäischen Semesters.

Da sich die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten derzeit sehr gut entwickelt, legt die Kommission ihre Priorität für das kommende Jahr auf die Sicherstellung der positiven Tendenz. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Investitionen zu intensivieren und weitere Strukturreformen, d.h. institutionelle, strukturelle und verwaltungstechnische Reformen, durchzuführen. Nach Ansicht der Kommission würde insbesondere die Beseitigung unverhältnismäßiger Hindernisse im Dienstleistungssektor zu mehr Wettbewerb, einer höheren Produktivität und niedrigeren Preisen sowie einer größeren Auswahl für Verbraucher führen.

In einem nächsten Schritt werden die Staats- und Regierungschefs die Leitlinien der Kommission erörtern und spätestens im Frühjahr wirtschaftliche Prioritäten verabschieden. Ebenfalls im Frühjahr wird die Kommission ihre Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten veröffentlichen, die die Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen bilden, mit denen der Zyklus abgeschlossen wird.

Weiterführende Links:

Zivilrecht

Richtlinienvorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte – Bericht des IMCO und JURI

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Rechtsausschuss des EP (JURI) haben am 21. November 2017 einen Bericht der Berichterstatter Evelyne Gebhardt (S&D; DE) und Axel Voss (EVP; DE) über den Richtlinienvorschlag über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte angenommen. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Online-Dienste ausgedehnt wird. Dies fordert auch die BRAK in ihrer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag. Die Abgeordneten befürworten außerdem ein Recht auf zweite Andienung sowie eine Beweislastumkehr von zwei Jahren bzw. bei integrierten digitalen Inhalten einem Jahr. Sie fordern weiterhin, dass die Richtlinie auch auf Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte anwendbar ist, in denen als Gegenleistung persönliche Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Abgeordneten haben gleichzeitig ein Mandat erteilt, in die Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU und der Europäischen Kommission einzutreten.

Weiterführende Links:

Überarbeitung der Brüssel-IIa-Verordnung – Bericht des JURI

Am 21. November 2017 hat der Rechtsausschuss des EP (JURI) den Bericht des Berichterstatters Tadeusz Zwiefka (EVP; PL) zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (Brüssel-IIa-Verordnung) angenommen. Mit dieser Überarbeitung sollen noch bestehende Hindernisse für den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen in Familiensachen ausgeräumt und Verfahren einfacher und effizienter gestaltet werden. Außerdem sollen Entscheidungen schneller vollstreckt und das Exequaturverfahren abgeschafft werden. Anhörungen von betroffenen Kindern sollen, im Rahmen ihrer Fähigkeiten, gestärkt werden. Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission das Vorhaben, die Kindesanhörungen zu stärken und die Verfahren zu beschleunigen. Allerdings könnte die Abschaffung der „perpetuatio fori“ dazu führen, dass Elternteile innerhalb Europas umziehen, um sich einer vorteilhafteren Jurisdiktion zu unterwerfen.

Weiterführende Links:

Europäische Säule der sozialen Rechte – Öffentliche Konsultation

Auf dem EU-Sozialgipfel am 17. November 2017 wurde die Europäische Säule der sozialen Rechte durch den Rat der EU, das EP und die Europäische Kommission proklamiert. Durch diese sollen insbesondere faire Arbeitsplätze und Wachstum in der EU gefördert sowie die europäische soziale Marktwirtschaft modernisiert werden. In diesem Rahmen hat die Kommission am 20. November 2017 eine öffentliche Konsultation zu einer möglichen Maßnahme der EU zur Bewältigung der Herausforderungen des Zugangs zum Sozialschutz für Menschen in allen Beschäftigungsformen eingeleitet. Mit dieser sollen weitere Ansichten zu den Herausforderungen, Möglichkeiten, Auswirkungen und der Entwicklung und Umsetzung einer Reihe möglicher Instrumente auf EU-Ebene gesammelt werden, um anschließend eine geeignete Gesetzesinitiative ergreifen zu können.

Weiterführende Links:

Gewerblicher Rechtsschutz

Maßnahmenpaket zum Schutz von geistigen Eigentumsrechten

Am 29. November 2017 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zum Schutz von geistigen Eigentumsrechten veröffentlicht. Das Paket beinhaltet drei Mitteilungen, die von mehreren Factsheets und Berichten flankiert werden. Ziel ist es, die Ahndung von Verstößen gegen die geistigen Eigentumsrechte und grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten zu vereinfachen. Hierzu hat die Europäische Kommission einen Leitfaden aufgestellt, der eine einheitliche Auslegung der Richtlinie zur Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten aus dem Jahr 2004 ermöglichen soll. In der Mitteilung für ein ausgewogenes System zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als Antwort auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die juristische Aus- und Fortbildung auf diesem Gebiet verstärkt zu fördern sowie alternative Streitbeilegungsinstrumente auszubauen. Ebenso sollen die Kooperationsprogramme mit Drittländern gefördert werden. Die Kommission unterstützt zudem die von der Industrie teilweise freiwillig ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen wie Vereinbarungen über Online-Werbung, Zahlungsdienste und Transport- und Speditionsdienstleistungen. Mit der Mitteilung über den Umgang der EU mit standardessentiellen Patenten bietet die Kommissionen einen Leitfaden und Empfehlungen für ein ausgewogenes und effizientes SEP-System an.

Weiterführende Links:

Impressum


Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
© Bundesrechtsanwaltskammer

Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar. Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.