Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 08/2018 vom 03.05.2018

03.05.2018Newsletter

Binnenmarkt

Dienstleistungspaket – IMCO stimmt Kompromisstext zur Verhältnismäßigkeitsprüfung zu

Nachdem sich der Rat der EU und das EP bezüglich des Richtlinienvorschlags über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen bereits im März geeinigt hatten, haben der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der EU am 20. April 2018 und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO) am 24. April 2018 dem Kompromisstext zugestimmt. In Artikel 1 der Richtlinie wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die Reglementierung der freien Berufe in der Zuständigkeit und im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit eingehalten werden. Die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zukünftig zu prüfenden Kriterien sind in zwei Gruppen, d.h. in Kriterien, die immer und solche, die nur bei Relevanz zu berücksichtigen sind, aufgeteilt. Wie von der BRAK gefordert, wurde das Prüfungskriterium der wirtschaftlichen Auswirkungen einer geplanten Maßnahme gestrichen, genauso wie die Anforderung der Beteiligung einer unabhängigen Kontrollstelle zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und Objektivität der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ebenfalls gestrichen wurde das Prüfkriterium der kumulativen Auswirkung von Regulierungen im Sinne einer weiteren Hürde. Es wird vielmehr hervorgehoben, dass die zu prüfende Auswirkung einer neuen bzw. geänderten Regelung, in Kombination mit bereits existierenden Anforderungen, auch positive Auswirkungen haben kann.

Der Kompromisstext muss nun noch vom Plenum des EP und dem Rat verabschiedet werden.

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Europäisches Semester – Nationales Reformprogramm Deutschlands 2018

Das Bundeskabinett hat am 24. April 2018 den jährlichen Bericht der Bundesregierung zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters, sog. Nationales Reformprogramm (NRP), verabschiedet. Darin antwortet die Bundesregierung auf den im März von der Europäischen Kommission veröffentlichten Länderbericht für Deutschland und stellt die von ihr bereits umgesetzten und noch geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und zur Erschließung von Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen dar.
Die Bundesregierung erklärt, dass sie sich im Dienstleistungsbereich dafür einsetzt, den Wettbewerb zu stärken und Liberalisierungspotenziale zu nutzen. Sie hat die im Rahmen des Dienstleistungspakets im Januar 2017 veröffentlichten Reformempfehlungen der Kommission zum Anlass genommen, die darin angesprochenen Berufsreglementierungen erneut zu prüfen. Sie stellt diesbezüglich unter anderem klar, dass die für Steuerberater geltenden Kapitalbindungsvorschriften (Stichwort Fremdkapitalbeteiligung) aus deutscher Sicht zwingend beizubehalten sind, da sie die Unabhängigkeit der Steuerberater gewährleistet. Die Bundesregierung kündigt an, sich weiterhin für die Modernisierung und Anpassung ungeeigneter oder unverhältnismäßiger Reglementierungen einzusetzen.
Aufbauend auf dem Länderbericht und den einzelnen nationalen Reformprogrammen wird die Kommission im weiteren Verlauf des Frühjahrs neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen, die anschließend dem Rat der EU übermittelt und von diesem verabschiedet werden.

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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrechtspaket der Europäischen Kommission

Am 25. April 2018 hat die Europäische Kommission ein neues Paket zum Gesellschaftsrecht vorgelegt. Ziel ist es, neue Regeln für Unternehmen für grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen zu erstellen sowie Online-Unternehmensgründungen zu ermöglichen. Hierfür hat die Kommission zwei Richtlinienvorschläge vorgelegt.

Der Richtlinienvorschlag für grenzüberschreitende Sitzverlegungen, Zusammenschlüsse oder Spaltungen soll Unternehmen die Niederlassungsfreiheit erleichtern. Diese Richtlinie basiert auf einem Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2017 (Rs. C-106/16), in der der EuGH entschieden hat, dass die Niederlassungsfreiheit für die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat gilt, durch die diese unter Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen ohne Verlegungen ihres tatsächlichen Sitzes in eine dem Recht dieses anderen Mitgliedstaats unterliegende Gesellschaft umgewandelt werden soll. Nationale Regelungen, die vorsehen, dass die Umwandlung von der Auflösung der ersten Gesellschaft abhängig gemacht wird, widersprechen dabei der Niederlassungsfreiheit. Die Richtlinie sieht vor, dass Sitzverlegungen, Zusammenschlüsse und Spaltungen im Sinne dieses Urteils vereinfacht werden und zudem Arbeitnehmer, Gläubiger und Aktionäre einen größeren Schutz erfahren.

Der zweite Richtlinienvorschlag bezüglich Online-Unternehmensgründung soll die Unternehmensgründung effizienter und kostengünstiger machen. Die Unternehmensregistrierung, die Errichtung einer neuen Zweigniederlassung sowie die Einreichung der notwendigen Dokumente für das Unternehmensregister sollen online bei einer einzigen Anlaufstelle möglich sein. Ebenso sollen Informationen über Unternehmen in diesem Unternehmensregister kostenlos einsehbar sein.

Des Weiteren sollen Behörden, um Betrug oder Missbräuche zu verhindern, in Zukunft Informationen über Personen, die von Geschäftsführungs- oder Vorstandsfunktionen ausgeschlossen sind, abrufen können. Ebenso sind Behörden dazu berechtigt, zu verlangen, dass bestimmte Einrichtungen, wie beispielsweise Notare, an dem Verfahren beteiligt werden.

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Digitaler Binnenmarkt

Neue Vorschriften für Online-Plattformen

Am 26. April 2018 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für neue Standards für Transparenz und Fairness für Online-Plattformen vor. Ziel ist es, kleinen Unternehmen ein Sicherheitsnetz in der digitalen Wirtschaft zu bieten. Der Vorschlag soll für mehr Transparenz und eine wirksamere Streitbeilegung sorgen sowie zur Einrichtung einer EU-Beobachtungsstelle zur Überwachung der Auswirkungen der neuen Vorschriften führen. Die Transparenz soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass Online-Vermittlungsdienste sicherstellen müssen, dass ihre Geschäftsbedingungen für gewerbliche Nutzer leicht verständlich und zugänglich sind. Außerdem müssen Anbieter dieser Plattformen allgemeine Strategien veröffentlichen, in denen sie darlegen, welche der über ihre Dienste generierten Daten zugänglich sind und wer unter welchen Voraussetzungen darauf zugreifen kann, wie sie ihre eigenen Waren oder Dienstleistungen im Vergleich zu den von ihren gewerblichen Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen behandeln und wie sie Vertragsklauseln einsetzen.

Außerdem fordert der Verordnungsvorschlag, dass sowohl Vermittlungsdienste als auch Online-Suchmaschinen allgemeine Kriterien festlegen müssen, nach denen das Ranking von Produkten und Dienstleistungen in Suchergebnissen erfolgt.

Für eine wirksamere und bessere Streitbeilegung müssen Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten ein System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten. Dafür müssen Online-Vermittlungsdienste in ihren Geschäftsbedingungen die unabhängigen und qualifizierten Mediatoren aufführen, mit denen sie bereit sind, bei der Beilegung von außergerichtlichen Streitigkeiten zusammenzuarbeiten.

Zudem soll eine EU-Beobachtungsstelle eingerichtet werden, die sowohl aktuelle als auch neu entstehende Probleme und Möglichkeiten in der digitalen Wirtschaft beobachten soll, um gegebenenfalls Anpassungen der Verordnung vornehmen zu können.

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Mitteilung der Europäischen Kommission zur künstlichen Intelligenz

Am 25. April 2018 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zur künstlichen Intelligenz für Europa vorgelegt. Ziel der Mitteilung ist es, einen koordinierten Plan auszuarbeiten, der sich mit den Chancen und Herausforderungen, die mit künstlicher Intelligenz verbunden sind, beschäftigt.

So sollen öffentliche und private Investitionen in künstliche Intelligenz erhöht werden, die sozioökonomischen Veränderungen antizipiert sowie ein ethischer und rechtlicher Rahmen für künstliche Intelligenz geschaffen werden. Neue Arbeitsplätze werden entstehen, andere werden verschwinden oder sich ändern, daher ruft die Kommission zu einer Modernisierung der Bildung auf allen Ebenen auf.

Des Weiteren kündigt die Kommission an, einen rechtlichen Rahmen zu setzen, der die Werte und Grundrechte der Union sowie ethische Grundsätze wie Rechenschaftspflichten und Transparenz im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz berücksichtigt.

In der Mitteilung wird gleichzeitig auf die Herausforderung bezüglich des Datenschutzes und auf die Ende Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung verwiesen. Gleichzeitig mit der Mitteilung veröffentlichte die Kommission zudem ein Maßnahmenpaket zur besseren Verfügbarkeit und gemeinsamen Nutzung von öffentlichen Daten.

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Maßnahmenpaket zur besseren Verfügbarkeit von öffentlichen Daten

Am 25. April 2018 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket für die bessere Verfügbarkeit von öffentlichen Daten in der EU vorgelegt, welches aus vier Maßnahmen besteht: einer Mitteilung zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums, einem Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, einer Überarbeitung der Empfehlung über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung sowie einem Leitfaden für die gemeinsame Nutzung von Daten des Privatsektors.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie sollen insbesondere dazu beitragen, dass Marktzutrittsschranken durch niedrigere Gebühren für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors abgebaut werden. Zudem sollen neue Arten öffentlicher und öffentlich finanzierter Daten in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden. Ferner soll auch die Veröffentlichung dynamischer Daten und Einführung von Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) gefördert werden.

Die Kommission hatte bereits im Jahr 2012 Empfehlungen über den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung veröffentlicht. Das aktuelle Paket umfasst nun die Überarbeitung dieser Empfehlungen, um sie zukunftsfähiger zu machen. Diese Überarbeitung erfolgt parallel zur Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, in der auch vorgeschlagen wird, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf Forschungsdaten auszuweiten.

Des Weiteren wurde ein Leitfaden für die gemeinsame Nutzung von Daten des Privatsektors in der Europäischen Datenwirtschaft veröffentlicht. Dieser besteht aus zwei Teilen, wovon einer sich mit der gemeinsamen Datennutzung in Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) und der andere sich mit der gemeinsamen Datennutzung in Beziehungen zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) befasst.

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Bürgerrechte

Mehr Schutz für Hinweisgeber

Am 23. April 2018 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Hinweisgebern bestehend aus einer Mitteilung und einem Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Der Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die über Verstöße gegen bestimmte Regelungen des Unionsrechts berichten, soll für einen besseren Schutz für Hinweisgeber sorgen. Das Maßnahmenpaket ist eine Antwort auf die im Oktober 2017 vorgelegte Resolution des EP, in der dieses die Kommission dazu aufforderte, einen besseren Schutz für Hinweisgeber europaweit zu etablieren.

Der Richtlinienvorschlag sieht ein dreistufiges Verfahren für die Hinweisgebung vor, wonach sich zunächst der Hinweisgeber an eine interne Stelle wenden muss. Sollte eine solche interne Stelle nicht zur Verfügung stehen, soll sich der Hinweisgeber an eine hierfür einzurichtende öffentliche Stelle wenden können. Als ultima ratio soll der Hinweisgeber sich an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Ebenso sieht der Verordnungsvorschlag arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen vor, nach denen dem Hinweisgeber weder mit Gehaltskürzungen, noch Kündigung, noch Beurlaubungen gedroht werden kann.

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Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., Natalie Barth
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