Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 13/2018 vom 13.07.2018

13.07.2018Newsletter

Strafrecht

EuGH-Schlussanträge zur Auslieferungsverweigerung bei EuHb durch irisches Gericht

Am 28. Juni 2018 hat der Generalanwalt Evgeni Tanchev (BG) seine Schlussanträge im Fall der Auslieferungsverweigerung eines polnischen, durch Europäischen Haftbefehl gesuchten Beschuldigten durch ein irisches Gericht veröffentlicht. Nach Ansicht von Tanchev ist die Vollstreckung des EuHb dann aufzuschieben, wenn das Gericht zum einen feststellt, dass wegen Mängeln im Justizsystem des Ausstellungsmitgliedstaats eine echte Gefahr einer eklatanten Rechtsverweigerung besteht und zum anderen, dass die Person, gegen die sich dieser Haftbefehl richtet, einer solchen Gefahr ausgesetzt ist. Für die Feststellung, ob die betreffende Person einer solchen Gefahr ausgesetzt ist, muss die vollstreckende Justizbehörde die besonderen Umstände sowohl der Person als auch der Straftat, wegen der sie verfolgt wird, berücksichtigen. Er führt dazu aus, dass es zwar nicht ausgeschlossen werden könne, dass die mangelnde Unabhängigkeit der Gerichte des Ausstellungsmitgliedstaats grundsätzlich eine eklatante Rechtsverweigerung darstellen kann. Damit dies aber der Fall sei, müsse diese mangelnde Unabhängigkeit derart schwerwiegend sein, dass dadurch die Fairness des Verfahrens auf Null reduziert werde. Das irische Gericht müsse daher auf der Grundlage dieser Erwägungen ermitteln, ob im vorliegenden Fall die behauptete mangelnde Unabhängigkeit der polnischen Gerichte derart schwerwiegend ist, dass die Fairness des Verfahrens auf Null reduziert wird und sie daher eine eklatante Rechtsverweigerung darstellt.

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Gesellschaftsrecht

Richtlinienvorschlag Einpersonengesellschaft zurückgenommen

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2018 im Rahmen ihrer Verpflichtung für eine bessere Rechtssetzung insgesamt 15 Legislativvorschläge förmlich zurückgezogen. Hierzu gehört unter anderem der Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter, bei dem keine Einigung der Gesetzgeber in Sicht war. Die Rücknahme hatte sie bereits in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 angekündigt.

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Berufsrecht

5. Anti-Geldwäscherichtlinie veröffentlicht

Nachdem der Rat der EU und das EP die 5. Anti-Geldwäscherichtlinie im Mai 2018 formell verabschiedet haben, ist sie nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Richtlinie sieht fünf große Neuerungen vor. Dies sind die Stärkung der Transparenz für E-Geldprodukte durch Senkung der Schwellenbeträge, für die keine Identitätsangabe erforderlich ist, die Einbeziehung von Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen in den Geltungsbereich der 4. Geldwäscherichtlinie, verstärkte Sorgfaltspflichten in Bezug auf Länder mit hohem Risiko, der Ausbau der Befugnisse der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs) sowie die Schaffung von mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigentümer. Für Anwälte gilt nun, dass die zentralen Meldestellen auch anlasslos Anfragen an eine Anwaltskanzlei senden können. Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monate nach deren Inkrafttreten umgesetzt werden.

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Institutionen

Programm der österreichischen Ratspräsidentschaft

Am 1. Juli 2018 hat Österreich die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft von Bulgarien übernommen. Die Ziele der österreichischen Ratspräsidentschaft stehen unter dem Motto „Ein Europa, das schützt“. Zu den Prioritäten gehören die Sicherheit und der Kampf gegen illegale Migration, die Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung sowie Stabilität in der Nachbarschaft. Ferner möchte sich Österreich unter dem Motto „In Vielfalt geeint“ auf die großen Fragen fokussieren, die einer gemeinsamen Lösung bedürfen und sich in kleinen Fragen zurücknehmen, in denen die Mitgliedstaaten oder Regionen selbst besser entscheiden können.

Im Einzelnen wird sich Österreich darum bemühen, die Vollendung des Digitalen Binnenmarktes voranzutreiben. Im Bereich der Justiz wird der Abschluss der Arbeiten an der Revision der Brüssel IIa-Verordnung sowie am aktuellen insolvenzrechtlichen Richtlinienvorschlag angestrebt. Darüber hinaus wird Österreich weiter am Vorschlag zur Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und an den Vorschlägen zur Modernisierung der Mehrwertsteuer arbeiten, um bis zum Ende des Jahres möglichst weitgehende Fortschritte zu erzielen. Ferner sollen die Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorangetrieben und Maßnahmen für eine krisenfeste Asylpolitik entwickelt werden. Auch die Verhandlungen zum Dienstleistungspaket und zum Rechtstreue-Paket sowie zur Neugestaltung der Verbraucherrechte („New Deal for Consumers“) sollen konstruktiv fortgeführt werden.

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Neue Zusammensetzung des EP

Am 28. Juni 2018 hat der Rat der EU einen Beschluss über die Zusammensetzung des EP für die Legislaturperiode 2019-2024 angenommen. Durch den Brexit fallen für die nächsten Wahlen die 73 Sitze des Vereinigten Königreichs weg. Die Institutionen haben daher beschlossen, die Gesamtzahl der Sitze um 46 Sitze auf 705 Sitze zu verringern. Die verbleibenden 27 Sitze werden auf bestimmte Mitgliedstaaten verteilt. So erhalten Frankreich und Spanien jeweils fünf neue Sitze, Italien und die Niederlande jeweils drei, Irland zwei und Dänemark, Estland, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, die Slowakei, Finnland und Schweden jeweils einen neuen Sitz. Deutschland hat mit 96 Sitzen die vertraglich höchstmögliche Größe bereits erreicht und erhält daher keine weiteren Sitze.

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In eigener Sache

Sommerpause

Wegen der Sommerpause erscheint der nächste Newsletter der BRAK im September.

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RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., Natalie Barth
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