Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2019 v. 17.05.2019

EuGH - Messung der täglichen Arbeitszeit notwendig

17.05.2019Newsletter

Der EuGH hat am 14. Mai 2019 in der Rechtssache Federación de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE (C-55/18) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Hintergrund ist die Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank SAE, mit der letztere verpflichtet werden soll, ein System zur Erfassung der von deren Mitarbeitern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzurichten.

Nach dem EuGH ergibt sich aus der EU-Grundrechtecharta das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Diese Rechte würden durch die Arbeitszeitrichtlinie weiter präzisiert. Damit die Einhaltung dieser Rechte sowohl durch den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, als auch nationale Behörden und Gerichte überprüft werden könne, bedürfe es eines täglichen Zeiterfassungssystems. Ansonsten sei das Ziel der Richtlinie, der Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer, gefährdet. Es obliege den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen und gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.

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