Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2019 v. 17.05.2019

Generalanwalt: Mindestanforderungen für Haftbedingungen

17.05.2019Newsletter

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Manuel Campos Sánchez-Bordona hat zudem in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Dumitru-Tudor Dorobantu (C-128/18) festgestellt, dass Justizbehörden bei einem Verdacht auf Mängel in den Haftbedingungen diese bei der Ausführung eines Europäischen Haftbefehls prüfen müssen. Dies erfordert Art. 4 EU-Grundrechtecharta, der Folter und unmenschliche Behandlung verbietet.

Der Fall wurde dem Gerichtshof vom OLG Hamburg vorgelegt, es ging konkret um eine Auslieferung nach Rumänien. Der Generalanwalt stellte fest, dass der Verdacht auf systemische Mängel im Aufnahmestaat konkret geprüft werden müsse. Er könne nicht aus Gesichtspunkten des gegenseitigen Vertrauens aufgewogen werden. Eine Mindestgröße für die Haftzelle gebe es aber nicht.

Weiterführender Link: