Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2019 v. 14.06.2019

Verordnung zu Forderungsübertragungen verschoben - Rat

14.06.2019Newsletter

Der Rat hat am 06. Juni 2019 einen Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen, nach dem der Verordnungsvorschlag über das auf die Drittwirkung von Forderungsübertragungen anzuwendende Recht weiterer Überarbeitungen auf fachlicher Ebene bedarf. Damit wird sich die Allgemeine Ausrichtung des Rates weiter verschieben.

Ziel des Verordnungsvorschlags ist es, mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Wertpapieren und Forderungen zu schaffen. Dies soll durch einheitliche Kollisionsnormen auf EU-Ebene gewährleistet werden, die bestehende Lücke in der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung) soll geschlossen werden. Hinsichtlich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Zedenten, die auch die BRAK in ihrer Stellungnahme (Nr. 19/ 2018) befürwortet hat, kam der Rat zu keiner einheitlichen Beurteilung. Das EP hat bereits am 13. Februar 2019 in einer Entschließung Änderungsvorschläge vorgelegt.

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