Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2019 v. 14.06.2019

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Europäische Kommission

14.06.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 06. Juni 2019 neben anderen Mitgliedstaaten auch für Deutschland die erste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen 2005/36/EG, welche zuletzt durch die Richtlinie 2013/55/EU geändert wurde, eingeleitet.

Die Kommission hat die Mängel der Umsetzung der Richtlinie in einer begründeten Stellungnahme zu allen 28 Mitgliedstaaten dargelegt. In Bezug auf Deutschland kritisiert die Kommission insbesondere die Verfügbarkeit und die Qualität von Online-Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für Dienstleister und Angehörige reglementierter Berufe, welche ihre Rechte innerhalb der EU geltend machen wollen. Darüber hinaus sieht die Kommission noch Lücken hinsichtlich eines von den Richtlinien geforderten einheitlichen Ansprechpartners.

Sollte Deutschland nicht innerhalb der nächsten zwei Monate auf das Aufforderungsschreiben reagieren, wird die Kommission auf der nächsten Stufe des Verfahrens Deutschland förmlich dazu auffordern, deutsches Recht EU-konform auszugestalten.

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