Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2019 v. 12.07.2019

Brüssel-IIa-Verordnung verabschiedet – Rat

12.07.2019Newsletter

Am 25. Juni 2019 hat der Rat die Neufassung der sogenannten Brüssel IIa-Verordnung (Verordnung über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen) verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist am 02. Juli 2019 erfolgt.

Der Verordnungsvorschlag unterlag dem besonderen Gesetzgebungsverfahren des Art. 81 Abs. 3 AEUV, nach dem der Rat nach Anhörung des EP einstimmig beschließen muss. Das EP hatte den Vorschlag im Januar 2018 und nochmals im März 2019 gebilligt. Vorgesehen werden klare Verfahren für die Kindesanhörung, die Abschaffung des Exequaturverfahrens bei Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Sorge, schnellere Verfahren bei Kindesentführungen innerhalb der EU, klare Vorschriften für die Anerkennung öffentlicher Urkunden und Vereinbarungen sowie eine Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten.

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