Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2019 v. 12.07.2019

Konsultation zu Beihilfen – Europäische Kommission

12.07.2019Newsletter

Die Europäische Kommission plant eine Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), um aus nationalen Mitteln gewährte Beihilfen für im Rahmen von zentral verwalteten EU-Programmen unterstützte Vorhaben von der vorherigen beihilferechtlichen Prüfung durch die Kommission auszunehmen.

In diesem Zusammenhang hat sie eine öffentliche Konsultation zur AGVO eingeleitet, um den Anwendungsbereich der Verordnung unter einer gewissen Reihe von Voraussetzungen auf nationale Mittel auszudehnen, die in den folgenden Bereichen zum Einsatz kommen sollen: durch den Fonds „InvestEU“ unterstützte Finanzierungen und Investitionen; Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FEuI-Vorhaben), die im Rahmen von Horizont Europa mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnet wurden sowie Vorhaben im Rahmen des künftigen Kofinanzierungsprogramms; Projekte der Europäischen territorialen Zusammenarbeit (ETZ) der sogenannten „Interreg-Politik“. Die Interessenträger werden gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 27. September 2019 einzureichen.

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