Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2019 v. 26.07.2019

Konsultation zu Datenschutzleitlinien hinsichtlich Videoüberwachung

26.07.2019Newsletter

Der Europäische Datenschutzausschuss hat Anfang Juli einen Entwurf für weitere Leitlinien zur Verarbeitung von persönliche Daten im Zusammenhang mit Videogeräten veröffentlicht, und fordert nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Interessenträger zur Teilnahme bis zum 09. September 2019 auf. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von systematischer Videoüberwachung aus Sicherheitserwägungen.

Die Anforderungen, die sich daraus für die Aufzeichnung, Speicherung, Übertragung und Verwertung der Daten ergeben, gelten auch für private Videoaufzeichnungen sowie beispielsweise für die Videoüberwachung von Kanzleiräumen. Erfasst sind sowohl die klassische Videoaufzeichnung als auch Smart Devices. Die Leitlinien erläutern, welche Aspekte der Videoüberwachung im Zusammenhang mit den Erlaubnisgründen für die Verarbeitung und insbesondere in der durchzuführenden Verhältnismäßigkeitsprüfung besonders relevant sind.

Die Richtlinie setzt sich auch mit der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten auseinander. Hier ist insbesondere bei der Verarbeitung von biometrischen Daten im Zusammenhang mit Videogeräten, die über eine Gesichtserkennungsfunktion verfügen, besondere Sorgfalt anzuwenden.

Beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) handelt es sich um eine unabhängige europäische Einrichtung, die zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten EU beitragen soll und aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten besteht.

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