Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2019 v. 26.07.2019

Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen

26.07.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2019 die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen neuer Disziplinarregelungen für polnische Richter eingeleitet.

Am 03. April 2019 hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen mit der Begründung eingeleitet, dass die neuen Disziplinarregelungen die richterliche Unabhängigkeit und den Schutz der Richter vor politischer Kontrolle beeinträchtigen.

Die Kommission kam nach Prüfung der Stellungnahme Polens nun zu dem Ergebnis, dass aus europäischer Sicht noch immer Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit der Maßnahmen bestehen.

Nun hat Polen zwei Monate Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, welche geeignet sind die Bedenken der Kommission auszuräumen. Für den Fall, dass Polen keine geeigneten Maßnahmen umsetzen wird, kann die Kommission sodann den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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