Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2019 v. 20.09.2019

Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Leitlinien der Kommission

20.09.2019Newsletter

Am 22. Juli 2019 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG) veröffentlicht.

Ziel der Richtlinie ist es, die Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln in allen Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu schützen. Da die Richtlinie seit ihrer Annahme vor 26 Jahren Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des EuGH war, ist die Auslegung dieser Richtlinie nach Auffassung der Kommission nicht mehr ausreichend klar. Die Leitlinien sollen daher dazu dienen, hier Rechtsklarheit zu schaffen. Die Leitlinien behandeln die Ziele und den Geltungsbereich der Richtlinie, den Grundsatz der Mindestharmonisierung sowie Beziehungen zwischen der Richtlinie und nationalem Recht im Allgemeinen, die Beurteilung der Transparenz sowie fairer bzw. missbräuchlicher Klauseln, die Auswirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die verfahrensrechtlichen Anforderungen für die Bewertung von Vertragsklauseln sowie einige Besonderheiten von Unterlassungsverfahren (u.a. zur Bindungswirkung und Brüssel-I- und Rom-I und Rom-II-Verordnungen).

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