Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2019 v. 20.09.2019

Schlussanträge zur Unabhängigkeit der österreichischen Staatsanwaltschaft – EuGH

20.09.2019Newsletter

Die Generalanwältin am EuGH Eleanor Sharpton hat in ihren Schlussanträgen im Verfahren C-489/19 festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft in Österreich zwar nicht gänzlich unabhängig ist, aber trotzdem Europäische Haftbefehle (EuHB) ausstellen darf. Das österreichische System genüge diesbezüglich den Anforderungen an einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz. 

Im Frühling hatte der Gerichtshof in einem vergleichbaren Fall zu Deutschland geurteilt, dass die deutsche Staatsanwaltschaft aufgrund des ministeriellen Weisungsrechts nicht unabhängig genug sei, um einen EuHB auszustellen. Dies widerspreche dem System des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung, auf der die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet beruhe. Wesentlicher Unterschied zum deutschen System sei, dass in Österreich seit 2008 jeder von der Staatsanwaltschaft ausgestellte EuHB vorab von einem Gericht bewilligt werden muss. Dabei sei die Beachtung der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Diese stelle der Entscheidung zur deutschen Staatsanwaltschaft zufolge ein grundlegendes Erfordernis des Verfahrens zur Erteilung eines EuHB dar. Das österreichische System sei insgesamt atypisch, in der mündlichen Verhandlung wurde auch thematisiert, ob die gemeinsame Zuständigkeit von Gericht und Staatsanwaltschaft überhaupt zulässig sei.

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