Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2019 v. 18.10.2019

Konsultation im Umweltstrafrecht – Europäische Kommission

18.10.2019Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation im Umweltstrafrecht durch. Aufgerufen zur Beteiligung ist ein breites Spektrum von Interessenträgern, darunter die öffentliche Verwaltung und Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, nichtstaatliche Umweltschutzorganisationen, Fachleute aus dem Bereich Umweltschutz, Verbände sowie Wissenschaft, Anwaltskanzleien, Interessenvertretungen und Privatpersonen.

Hintergrund ist die Evaluierung der Richtlinie 2008/99/EG aus dem Jahr 2008 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Diese zielt auf einen wirksameren Umweltschutz durch strafrechtliche Maßnahmen und durch die vollständige Anwendung der bestehenden EU-Umweltvorschriften ab. Die Kommission wird nun prüfen, in wieweit die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergriffen haben, um eine wirksame Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten, beispielsweise durch Spezialisierung und Ausbildung, die Zuweisung ausreichender Ressourcen für Polizei- und Justizbehörden, die Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen nationalen Behörden sowie die grenzübergreifende Zusammenarbeit. Zudem sollen auch neue Herausforderungen im Bereich der Umweltkriminalität untersucht werden.

Die Konsultation läuft bis zum 2. Januar 2020.

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