Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2019 v. 18.10.2019

Richterliche Unabhängigkeit in Polen – Europäische Kommission verklagt Polen – EuGH

18.10.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 10. Oktober 2019 Klage vor dem EuGH gegen Polen erhoben. Die Klageerhebung stellt die letzte Stufe im schriftlichen Vorverfahren des Vertragsverletzungsverfahrens dar.

Gegenstand des Verfahrens sind neue polnische Regelungen, welche die richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beschränken. Konkret können nach aktuellem polnischem Recht richterliche Entscheidungen disziplinarrechtlich verfolgt werden. Der Ablauf dieser disziplinarrechtlichen Verfahren ist gesetzlich nicht genau geregelt. Die Regelungen lassen zudem offen, ob die Disziplinarverfahren an ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Stattdessen wird der Präsident der Disziplinarkammer ermächtigt, für die jeweilige Disziplinarsache nach freiem Ermessen ein „ad hoc“-Gericht zu schaffen. Schließlich richtet sich das Verfahren gegen eine Regelung, welche es dem polnischen Parlament mittelbar ermöglicht, die Richter der Disziplinarkammer des obersten Gerichts zu bestimmen.

Die Kommission hatte im April 2019 das Verfahren gegen Polen mit einem Aufforderungsschreiben eingeleitet. Die Antworten Polens auf dieses Schreiben überzeugten die Kommission ebenso wenig wie die im Juli von Polen abgegebene Stellungnahme. Aus Sicht der Kommission verletzten die polnischen Regelungen den gemeinsamen Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 2 EUV).

Weiterführender Link: