Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 5/2019 v. 08.03.2019

Erfassung der täglichen Arbeitszeit - Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH

08.03.2019Newsletter

Der Generalanwalt beim EuGH Giovanni Pitruzzella hat in der Rechtssache Federación de Comisiones Obreras (CCOO) gegen die Deutsche Bank SAE (Az. C-55/18) am 31. Januar 2019 seine Schlussanträge gestellt. Die spanische Gewerkschaft CCOO hat gegen die Deutsche Bank SAE eine Feststellungsklage eingereicht, nach der die Deutsche Bank ein System zur Erfassung der von den Arbeitnehmern geleisteten täglichen effektiven Arbeitszeit einführen muss. In seinen Schlussanträgen schlägt der Generalanwalt dem EuGH vor festzustellen, dass die Unternehmen nach der EU-Grundrechtscharta und der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88) verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen effektiven Arbeitszeit für Vollzeitarbeitnehmer einzuführen, die sich nicht ausdrücklich individuell oder kollektiv zur Ableistung von Überstunden verpflichtet hätten. Den Mitgliedstaaten stehe es frei, die Formen und Wege der Umsetzung dieser Verpflichtung zu bestimmen. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend, häufig folgt der EuGH jedoch den Schlussanträgen.

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