Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 5/2019 v. 08.03.2019

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen HOAI - Schlussanträge des Generalanwalts

08.03.2019Newsletter

Generalanwalt Szpunar hat am 28. Februar 2019 seine Schlussanträge in der seitens der Europäischen Kommission bereits in Jahr 2017 angestrengten Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland wegen der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gestellt. Nach Ansicht der Europäischen Kommission verstößt die HOAI, die ein System von Mindest- und Höchstpreisen für Leistungen dieser Berufsgruppe vorsieht, gegen die Niederlassungsfreiheit. Wie erschwere die Niederlassung von Architekten und Ingenieuren, die mit Angeboten außerhalb des zugelassenen Preisrahmens mit etablierten Anbietern in Wettbewerb treten wollten. Diese Anbieter würden daran gehindert, Leistungen gleicher Qualität zu niedrigeren Preisen und Leistungen höherer Qualität zu höheren Preisen zu erbringen. Der Generalanwalt folgt dieser Auffassung. Die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sei nicht gerechtfertigt, insbesondere nicht durch das Interesse an der Wahrung der Qualität der Dienstleistungen, welche in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Preis stehe. Die Geeignetheit der beanstandeten Bestimmungen sei nicht nachgewiesen worden. Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend.

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