Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 6/2019 v. 22.03.2019

E-Evidence-Verordnung

22.03.2019Newsletter

Da das EP voraussichtlich nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode über die e-Evidence-Verordnung entscheiden wird, hat sich die Berichterstatterin im LIBE Ausschuss, MdEP Birgit Sippel (DE/S&D), dazu entschieden, an Stelle eines Berichts eine Reihe von Arbeitsdokumenten herauszugeben, in denen zentrale Problemstellungen der Verordnung erörtert werden.

Anfang März sind nun die Papiere Nr. 4 und 5 erschienen. Arbeitspapier Nr. 4 befasst sich vor allem mit einem Vergleich der aktuell geltenden bilateralen Übereinkommen zur gegenseitigen Rechtshilfe (MLATs) und den neuen Regelungen. Es kommt außerdem zu dem Schluss, dass der US Cloud Act von 2018 und die e-Evidence-Verordnung nicht miteinander vereinbar sind, was zu Konflikten der Rechtsordnungen führen kann.

Schließlich geht es um Artikel 15 und Artikel 16 der Verordnung, die den Fall regeln, dass die privaten Diensteanbieter aufgrund ihrer Pflichten aus der Verordnung gegen das Recht von Drittstaaten verstoßen. Auch hier sieht die Berichterstatterin Probleme, die sich unter anderem daraus ergeben, dass die Privaten eine detaillierte Prüfung des Rechts des Drittstaates durchführen müssten, wozu sie voraussichtlich kaum in der Lage sein werden. Auch sind nur die Gerichte des anordnenden, nicht des Staates der Ausführung involviert, obwohl letztere aus Gründen des Sachverstandes und der Sprache besser geeignet wären.

Das fünfte Arbeitspapier befasst sich mit Problemen um die anordnende Behörde, die nicht zwingend ein Gericht sein muss, was ggf. Richtervorbehalte der Mitgliedstaaten umgeht und mit der ihrer Meinung nach unzureichend erscheinenden Verhältnismäßigkeitsprüfung.

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