Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 6/2019 v. 22.03.2019

Verbraucherrechte beim Online-Kauf – Screening der Europäischen Kommission

22.03.2019Newsletter

Die Europäische Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden haben die Ergebnisse eines EU- weiten Screenings von 560 kommerziellen Websites veröffentlicht. Die Überprüfung von Websites wird jedes Jahr von der Kommission mithilfe des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz koordiniert.

Das Screening kommt zu dem Ergebnis, dass etwa 60 % der überprüften Websites EU-Verbrauchervorschriften nicht umsetzen, und zwar hauptsächlich im Hinblick auf die Art und Weise, wie Preise und Sonderangebote dargestellt werden. So waren bei mehr als 31 % der 431 Websites, die Preisnachlässe anboten, die Sonderangebote nicht echt oder die Berechnung des Preisnachlasses nicht nachvollziehbar. Bei 39 % der 211 Websites, bei denen der zu zahlende Endpreis höher war als der ursprünglich angegebene Preis, gab es keine genauen Angaben zu unvermeidbaren Zusatzgebühren. Bei 59 % der 560 überprüften Websites gab es keinen leicht zugänglichen Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung. Bei fast 30 % der Websites war die Information über das Widerrufsrecht mangelhaft.

Nun sollen die für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz zuständigen Behörden mithilfe ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren dafür sorgen, dass die betreffenden Händler den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen.

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