Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2019 v. 05.04.2019

Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften – Trilogeinigung

05.04.2019Newsletter

Rat und EP haben im Rahmen der interinstitutionellen Verhandlungen am 22. März 2019 eine politische Einigung über neue Regeln für den EU-Verbraucherschutz erzielt. Mit der Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU- Verbraucherschutzvorschriften werden vier Richtlinien (zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu unlauteren Vertragsbedingungen und zur Preisangabe) überarbeitet.

Online-Marktplätze und Vergleichsdienste wie z.B. Amazon, eBay oder AirBnb müssen nach der jetzigen Einigung die wichtigsten Parameter offenlegen, wie Angebote, die sich aus einer Suchanfrage ergeben, bewertet werden. Regelungen erfolgen zudem hinsichtlich "Produkten von zweierlei Qualität", d.h. von Produkten, die als identisch vermarktet werden, obwohl sie sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Eigenschaften unterscheiden. Zudem werden weitergehende Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften vorgesehen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates hat die Einigung am 29. März 2019 bereits gebilligt. Der Rat und das EP müssen noch förmlich zustimmen.

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