Überarbeitung der Brüssel-IIa- Verordnung – Billigung durch EP
Das EP hat am 14. März 2019 im Verfahren der erneuten Konsultation den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (sog. Brüssel-IIa-Verordnung) gebilligt.
Mit der Neufassung sollen ein besserer Schutz von Kindern erreicht, noch bestehende Hindernisse für den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen in grenzüberschreitenden Familiensachen ausgeräumt und Verfahren einfacher und effizienter gestaltet werden. Außerdem sollen Entscheidungen schneller vollstreckt werden können.
Weiterführende Links:
- Entschließung des EP (März 2019)
- Bericht des JURI (Januar 2019)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 28/2016 (August 2016)
- Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission (Juni 2016)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 20/2018, 2/2018, 21/2017