Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2019 v. 05.04.2019

Überarbeitung der Brüssel-IIa- Verordnung – Billigung durch EP

05.04.2019Newsletter

Das EP hat am 14. März 2019 im Verfahren der erneuten Konsultation den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen (sog. Brüssel-IIa-Verordnung) gebilligt.

Mit der Neufassung sollen ein besserer Schutz von Kindern erreicht, noch bestehende Hindernisse für den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen in grenzüberschreitenden Familiensachen ausgeräumt und Verfahren einfacher und effizienter gestaltet werden. Außerdem sollen Entscheidungen schneller vollstreckt werden können.

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