Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2019 v. 05.04.2019

Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen zum Schutz der Richter

05.04.2019Newsletter

Wegen der neuen Disziplinarreglungen für Richter hat die Kommission am 03.04.2019 ein ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. Die Kommission beklagt, dass die neuen polnischen Disziplinarregelungen die richterliche Unabhängigkeit in Polen beeinträchtigen, da sie nicht die vom Gerichtshof der EU verlangten Garantien bieten, die zum Schutz vor politischer Kontrolle notwendig sind.

Die Kommission ist unter anderem der Auffassung, dass Polen seinen Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 47 der EU Grundrechtecharta nicht nachkommt, in denen das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unparteiischen und unabhängigen Gericht verankert ist. Das polnische Gesetz sieht vor, dass gegen Richter an ordentlichen Gerichten wegen ihrer richterlichen Entscheidungen Ermittlungen, Verfahren und schließlich Sanktionen unternommen werden können.

Außerdem sei Polen auch seinen Verpflichtungen aus Artikel 267 AEUV nicht nachgekommen, da die Richter auch wegen ihrer Entscheidung, den Gerichtshof der EU in einem Vorabentscheidungsverfahren anzurufen, mit Sanktionen belegt werden können.

Die polnische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.

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