Warenhandel und digitale Inhalte – Zustimmung EP
Am 26. März 2019 hat das Plenum des EP den am 22. bzw. 29. Januar 2019 erfolgten politischen Einigungen zur Richtlinie zum Schutz der Verbraucher beim Kauf von digitalen Inhalten sowie zur Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels zugestimmt.
Maßgebliche Regelungsinhalte der Richtlinie zu digitalen Inhalten betreffen Abhilfemaßnahmen bei Lieferengpässen und Nichtkonformität, eine Umkehr der Beweislast bei Auftreten von Mängeln sowie Gewährleistungsfristen. Die Richtlinie zum Warenhandel regelt für den Online-, als auch für den Offline- Verkauf von Waren sowie für Waren mit digitalen Inhalten die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe, Garantiezeiten, eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher und Verpflichtungen des Gewerbetreibenden. Notwendig ist nun noch eine formale Zustimmung durch den Rat, damit die Richtlinienvorschläge im EU- Amtsblatt bekannt gemacht werden können.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (März 2019)
- Entschließung EP zu digitalen Inhalten (März 2019)
- Entschließung EP zu Warenhandel (März 2019)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 07/2018 zu Warenhandel (Januar 2018)
- Stellungnahme BRAK Nr. 13/2016 zu digitalen Inhalten (Juni 2016)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 03/2019, 20/2018, 05/2018