Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften – Zustimmung des EP
Am 16. April 2019 hat das Plenum des EP der am 22. März 2019 erfolgten politischen Einigung betreffend die Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zugestimmt.
Es werden vier Richtlinien (zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu unlauteren Vertragsbedingungen und zur Preisangabe) überarbeitet. Online-Marktplätze und Vergleichsdienste müssen die wichtigsten Parameter zur Bewertung von Angeboten offenlegen, die sich aus einer Suchanfrage ergeben. Regelungen erfolgen zudem hinsichtlich "Produkten von zweierlei Qualität", d.h. von Produkten, die als identisch vermarktet werden, obwohl sie sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Eigenschaften unterscheiden. Zudem werden weitergehende Sanktionen bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften vorgesehen. Der Rat muss noch förmlich zustimmen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (April 2019)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 35/2018 (Oktober 2018)
- Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (April 2018)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2019, 05/2019, 02/2019