Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2019 v. 18.04.2019

Stärkung des Rechtsstaates durch die Europäische Kommission

18.04.2019Newsletter

Die Kommission hat einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union gestartet, in dem unter anderem eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente für die Überwachung, Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorgenommen wird.

In einer Mitteilung zeigte sie Anfang April Schritte, die unternommen werden sollen, auf. Es sollen die Erfahrungen der vergangenen Jahre beleuchtet werden und eine breite Debatte über die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Gang gebracht werden. Zudem soll etwaigen Problemen frühzeitig vorgebeugt und wirksamer reagiert werden. Zu den bestehenden Mitteln zählen das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV, das Vertragsverletzungsverfahren, das Europäische Semester, das EU-Justizbarometer und das Kooperations- und Kontrollverfahren. Die Kommission stellte nun drei Säulen vor, auf die sie ihr Vorgehen stützen wird, nämlich die stärkere Förderung der Rechtsstaatlichkeitsstandards, die frühzeitige Vorbeugung gegen Probleme und wirksame Reaktionen.

Hintergrund ist die Verschlechterung der Lage in zahlreichen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren, darunter Polen und Ungarn. Das Vorhaben soll im Juni 2019 durch Schlussfolgerungen und Vorschläge erneut thematisiert werden.

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