Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2019 v. 18.04.2019

Urheberrechtsreform

18.04.2019Newsletter

Nach dem EP hat nun auch der Rat am 15. April 2019 die umstrittene Richtlinie zur Urheberrechtsreform abgesegnet. Mitte Februar hatten Vertreter des EP und des Rates hierzu bereits eine Einigung erzielt, die nun von beiden Institutionen bestätigt werden muss.

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Rechte und Pflichten des Urheberrechts, die außerhalb des Internets bereits seit langem gelten, auch dort Anwendung finden. Die Richtlinie regelt insbesondre die Anpassung der Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld, die Verbesserung der Lizenzierungsverfahren, um den Zugang zu kreativen Inhalten zu erweitern und die Schaffung eines funktionierenden Marktes für den Urheberrechtsschutz. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

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