Warenhandel und digitale Inhalte – Zustimmung Rat
Am 15. April 2019 hat der Rat den Richtlinienvorschlägen zum Schutz der Verbraucher beim Kauf von digitalen Inhalten sowie zur Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels zugestimmt. Das Plenum des EP hat bereits am 26. März 2019 seine Zustimmung zu den am 22. bzw. 29. Januar 2019 erfolgten politischen Einigungen erteilt. Die Richtlinien müssen somit nur noch im EU- Amtsblatt veröffentlicht werden.
Maßgebliche Regelungsinhalte der Richtlinie zu digitalen Inhalten betreffen Abhilfemaßnahmen bei Lieferengpässen und Nichtkonformität, eine Umkehr der Beweislast bei Auftreten von Mängeln sowie Gewährleistungsfristen. Die Richtlinie zum Warenhandel regelt für den Online-, als auch für den Offline- Verkauf von Waren sowie für Waren mit digitalen Inhalten die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe, Garantiezeiten, eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher und Verpflichtungen des Gewerbetreibenden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rats (April 2019)
- Entschließung des EP zu digitalen Inhalten (März 2019)
- Entschließung des EP zum Warenhandel (März 2019)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 07/2018 zum Warenhandel (Januar 2018)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 13/2016 zu digitalen Inhalten (Juni 2016)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 07/2019, 03/2019, 20/2018