Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2019 v. 18.04.2019

Warenhandel und digitale Inhalte – Zustimmung Rat

18.04.2019Newsletter

Am 15. April 2019 hat der Rat den Richtlinienvorschlägen zum Schutz der Verbraucher beim Kauf von digitalen Inhalten sowie zur Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels zugestimmt. Das Plenum des EP hat bereits am 26. März 2019 seine Zustimmung zu den am 22. bzw. 29. Januar 2019 erfolgten politischen Einigungen erteilt. Die Richtlinien müssen somit nur noch im EU- Amtsblatt veröffentlicht werden.

Maßgebliche Regelungsinhalte der Richtlinie zu digitalen Inhalten betreffen Abhilfemaßnahmen bei Lieferengpässen und Nichtkonformität, eine Umkehr der Beweislast bei Auftreten von Mängeln sowie Gewährleistungsfristen. Die Richtlinie zum Warenhandel regelt für den Online-, als auch für den Offline- Verkauf von Waren sowie für Waren mit digitalen Inhalten die den Verbrauchern zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe, Garantiezeiten, eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher und Verpflichtungen des Gewerbetreibenden.

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