Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2019 v. 18.04.2019

Whistleblower

18.04.2019Newsletter

Das EP hat am 16. April 2019 die neuen Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in Europa angenommen. Mit dem Rat sind diese bereits abgestimmt. In der Richtlinie ist nun final die Bereichsausnahme für unter anderem Anwälte enthalten, für die die BRAK eingetreten ist.

Hinweisgeber können nun zwischen internen und externen Kanälen wählen. Sie sollen vor Repressalien geschützt werden. Zudem sind Schutzmaßnahmen vorgesehen, damit Hinweisgeber nicht entlassen, degradiert, eingeschüchtert oder in anderer Weise angegriffen werden. Ebenfalls geschützt sind ihre Unterstützer wie Mittelsmänner, Kollegen oder Verwandte.

Die Mitgliedstaaten müssen den Hinweisgebern zudem umfassende und unabhängige Informationen über Berichtswege, alternative Verfahren sowie kostenlose Beratung und Rechtsbeistand zukommen lassen.  Als nächstes muss die Richtlinie förmlich vom Rat verabschiedet werden.

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