Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2019 v. 03.05.2019

Beschleunigte Beilegung von Handelsstreitigkeiten – Antwort Europäische Kommission

03.05.2019Newsletter

Am 13. Dezember 2018 hatte das EP eine legislative Entschließung verabschiedet, in der es die Einführung eines beschleunigten europäischen Zivilverfahrens, das für länderübergreifende Handelsstreitigkeiten gelten soll, etwaige Änderungen an der Rom-I- und Rom- II- Verordnung sowie an der Brüssel-Ia- Verordnung, Maßnahmen zum Aufbau von Fachwissen in den Mitgliedstaaten sowie die Prüfung der Errichtung eines europäischen Handelsgerichts fordert.

In ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme sagt die Kommission zu, dass sie weitere Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten analysieren wird, wenn auch nicht zwingend im Rahmen eines beschleunigten europäischen Zivilverfahrens. Der derzeitige Rechtsrahmen betreffend die Rom- und Brüssel-Ia-Verordnungen würden gegebenenfalls überprüft. Auch werde die Ausbildung und Forschung im Handelsrecht unterstützt, u.a. durch Finanzprogramme. Vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung eines europäischen Handelsgerichts werden derzeit abgelehnt, jedoch werde die Erstellung weiterer Studien geprüft.

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