Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 9/2019 v. 03.05.2019

Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen – Zustimmung EP

03.05.2019Newsletter

Am 17. April 2019 erteilte das EP auch seine Zustimmung zu der am 13. März 2019 erfolgten politischen Einigung zum Richtlinienvorschlag über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen.

Mit der Richtlinie wird der Umzug von Gesellschaften von einem in einen anderen Mitgliedstaat oder grenzüberschreitende Aufspaltungen in mehrere Gesellschaften geregelt. So werden z.B. grenzüberschreitende Umwandlungen in der Weise ermöglicht, dass Gesellschaften ihre ursprünglich im Wegzugsstaat bestehende Rechtsform in eine ähnliche im Zuzugsstaat bestehende Rechtsform umwandeln können. Die nationalen Behörden erhalten gleichzeitig Befugnisse, um grenzüberschreitende Geschäfte zu missbräuchlichen, betrügerischen oder kriminellen Zwecken zu verhindern. Ferner werden Garantien zum Schutz von Arbeitnehmern, insbesondere was ihre Rechte auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung anbelangt, sowie von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern bei grenzüberschreitenden Geschäften geschaffen.

Damit die Richtlinien im EU- Amtsblatt bekannt gemacht werden können, muss der Rat noch formal zustimmen.

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