Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2020

Steuerpaket – KOM

21.08.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat im Juli 2020 ein Paket für gerechte und einfache Besteuerung veröffentlicht, mit dem sie auch zu Erholung und Wachstum in der EU infolge der COVID-19-Krise beitragen möchte. Das Paket besteht aus drei getrennten Initiativen, die aber aufeinander Bezug nehmen, nämlich einem Steueraktionsplan nebst Anhang, einem Vorschlag für eine Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung („DAC-7“) nebst Anhang sowie einer Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.

Der Richtlinienvorschlag enthält ergänzend zum bestehenden Rechtsrahmen Meldevorschriften für Plattformbetreiber. Die spezifischen Merkmale der digitalen Plattformwirtschaft erschweren demzufolge die Rückverfolgbarkeit von Steuertatbeständen, insbesondere wenn die Transaktionen über Plattformen abgewickelt werden, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Ferner habe eine Bewertung der bestehenden Richtlinie gezeigt, dass es in einigen Mitgliedstaaten keine Rechtsgrundlage für gleichzeitige Prüfungen und die Anwesenheit von Bediensteten eines Mitgliedstaates während Ermittlungen in einem anderen Mitgliedstaat gibt.

Der Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie zielt als Schlüsselelement der umfassenden steuerpolitischen Agenda der EU auf eine faire und effiziente Besteuerung ab und enthält 25 Maßnahmen, die bis 2024 umgesetzt werden sollen. Die Mitteilung über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich sieht eine Reform des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung vor, eine Überarbeitung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, Verbesserungen zur Stärkung des verantwortlichen Handelns im Steuerbereich im Zusammenhang mit EU-Mitteln und eine bessere Koordinierung der Abwehrmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Unterstützung von Partner aus Entwicklungsändern in diesem Bereich.

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