Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2020

Jahresbericht Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht – KOM

01.10.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 30. September 2020 mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 den ersten Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union veröffentlicht.

Ziel des zukünftig jährlich erscheinenden Berichts ist es, die Transparenz im Bereich Rechtsstaatlichkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. In den Bericht sind Beiträge aller EU-Mitgliedstaaten eingeflossen und es werden positive und negative Entwicklungen in der gesamten EU dargelegt. Auch die BRAK wurde im Rahmen von virtuellen Länderbesuchen der Kommission in die Erstellung des Berichts miteingebunden. Eine zentrale Erkenntnis des Berichts ist, dass viele EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hohen Standards genügen, aber dennoch in der EU große Herausforderungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit bestehen. Inhaltlich umfasst der Bericht vier zentrale Kriterien, die zur Bestimmung der Rechtsstaatlichkeit dienen, die nationalen Justizsysteme, die Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie weitere institutionelle Aspekte im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Darüber hinaus werden die Corona-bedingten einschlägigen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten beleuchtet. Begleitet wird der Bericht von Länderkapiteln zu den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Das deutsche Justizwesen und die Gewaltenteilung werden im länderspezifischen Bericht für Deutschland als gut funktionierend beschrieben. Des Weiteren seien die Rahmenbedingungen für die Unabhängigkeit der Medien in Deutschland gegeben.

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