Die Erstregistrierung am beA kann für Anwälte nur mit einer über die BNotK bezogenen beA-Karte erfolgen (siehe dazu beA-Newsletter 1/2016). Sobald der Zugang zum beA geschaffen wurde, können Postfachinhaberinnen und -inhaber auch weitere Zugangsmedien – sog. Sicherheits-Token – für den eigenen Zugang anlegen. So kann man z.B. Zugangsmedien an unterschiedlichen Orten oder Rechnern nutzen. Und bei Verlust oder Beschädigung eines der Medien bleibt der Zugang zum beA trotzdem gewährleistet.
Für den Zugang zum beA eingerichtet werden können alle bei der BNotK erhältlichen Sicherheits-Token, also die beA-Karten (Basis, Signatur und Mitarbeiter) sowie das beA-Softwarezertifikat. Darüber hinaus sind auch bestimmte Signaturkarten anderer Anbieter einsetzbar. Welche anderen Karten eingesetzt werden können, ist aus der Kompatibilitätsliste unter http://bea.brak.de/was-braucht-man-fur-bea/chipkarte-und-kartenlesegeraet/ ersichtlich.
Und so binden Sie weitere Sicherheits-Token ein:
1. Melden Sie sich im beA mit Ihrer beA-Karte an.
2. Wählen Sie den Reiter „Einstellungen“ und den Menüpunkt „Profilverwaltung“. Dort finden Sie den Befehl „Sicherheits-Token“. Sie gelangen in die Verwaltung Ihrer Sicherheits-Token. In einer tabellarischen Auflistung werden alle bereits eingerichteten Zugangskarten (Hardware-(HW)-Token) sowie Softwarezertifikate (Software-(SW)-Token) dargestellt. Erkennbar sind die Bezeichnung des Mediums sowie der Gültigkeitszeitraum. Mit dem Befehl „Neuen Sicherheits-Token anlegen“ beginnt der Prozess für das Einbinden eines weiteren Zugangsmediums.
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